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Frage von Martin S. •

Frage an Heiko Maas von Martin S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Maas,

In der heutigen Onlineausgabe der SZ wurde über den Beschluss des Bayerischen Landtages berichtet, die Modalitäten des präventiven Gewahrsam zu verändern. Laut des Magazins kann nun eine "Vorbeugehaft" über drei Monate verhängt werden, mit Möglichkeit einer weiteren richterlichen Verlängerung. Insbesondere wird im Artikel kritisiert dass es so ,mangels Höchstfrist, zu einer unendlichen Haft durch immer neue Verlängerung kommen kann, und das ohne ordentlichen Prozess mit Verurteilung.

Meine Frage an Sie: Ist dieses Verfahren Ihrer Meinung nach durch Verfassungsbestimmungen und geltendem Recht abgedeckt? Wie sehen sie einen potenziell infinitiven Freiheitsentzug ohne Urteil?

Ich bedanke mich für Ihre Zeit,

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Antwort ausstehend von Heiko Maas
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