Frage an Heiko Maas von Carsten M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Maas,
im Herbst letzten Jahres beschloss die CDU im saarländischen Landtag eine Änderung der Lehrerbesoldung vorzunehmen: Hauptschullehrern wurde eine ruhestandswirksame Zulage von 200 Euro gewährt. Während ich diese Maßnahme als richtig und konsequent betrachte, erscheint mir die Gegenfinanzierung fragwürdig: Der Gehaltszuwachs für Hauptschullehrer wurde mit einer Gehaltskürzung für neu eingestellte Realschullehrer verbunden. Nach Beschluss der CDU müssen Realschullehrer, die kein „Mangelfach“ unterrichten, bis zu fünf Jahren eine Gehaltskürzung von 300 Euro im Monat hinnehmen.
Würde eine SPD geführte Landesregierung die Kürzung der Eingangsbesoldung von neu eingestellten Realschullehrern rückgängig machen?
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Manz
Sehr geehrter Herr Manz,
durch die Föderalismusreform I ist das Bundesbesoldungsgesetz für diese Regelung nicht mehr zuständig. Länder müssen dies selbst regeln. Leider hat sich auch die saarländische CDU-Landesregierung dafür ausgesprochen, die Besoldungsfrage auf Landesebene zu regeln, was nach unserer Auffassung völlig unverständlich ist. Denn ein finanzschwaches Land wie das Saarland wird einen föderalen Wettbewerb in der Frage der Beamtenbesoldung nicht bestehen können.
Schon heute gibt es Länder, die damit werben, bei der Eingangsbesoldung draufzulegen. Die CDU hat mit ihrem Gesetz im Saarland aber das Gegenteil gemacht und die Eingangsbesoldung gekürzt. Deshalb hat die SPD das CDU-Kürzungsgesetz abgelehnt.
Zwischen der Besoldung der Hauptschullehrer, also A 12, und der Besoldung der Realschullehrer, also A 13, eine Lücke von 400 Euro, die nicht beseitigt, sondern lediglich um exakt die Hälfte reduziert wurde - nämlich auf 200 Euro.
Wir sind dagegen nach wie vor der Auffassung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das ist im Saarland nicht gewährleistet.
Die Eingangsgehälter der Realschullehrer sowie der Sonderpädagogen wurden um 300 Euro abgesenkt – für eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Wenn jemand in einem Nachbarland nun die Chance hat, sofort eine Stelle mit voller Besoldung zu bekommen, dann wird er nicht unbedingt im Saarland bleiben.
Am Ende sind es gerade die Besten, die aufgrund der unsinnigen Neuregelung abwandern werden
Dieses Gesetz verletzt wichtige Prinzipien. Es verletzt das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit, es verletzt das Prinzip der Gleichwertigkeit der Fächer und es schafft für dieses Land ganz erhebliche Risiken, weil es im dafür sorgen wird, dass das Saarland als Bildungsstandort verlieren wird.
Deshalb haben wir das Gesetz abgelehnt und einen Änderungsantrag eingebracht: nachzulesen unter: http://www.landtag-saar.de/dms13/Ab2087.pdf
In der kommenden Legislaturperiode werden wir als Regierungspartei diese Ungerechtigkeiten beseitigen.
Ihr Heiko Maas