Frage an Heike Sudmann von Gisela W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Sudmann,
eben lese ich:
Bestandsmieten dürfen nur noch 15 Prozent angehoben werden
Das bedeutet, dass künftig in ausgewählten Gebieten die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur noch um bis zu 15 Prozent im Rahmen des örtlichen Mietspiegels angehoben werden dürfen. Die Länder können mit Einführung des neuen Mietrechts bei bestehenden Mietverhältnissen per Rechtsverordnung bestimmen, wo die Mietkappungsgrenze bei bestehenden Verträgen greifen soll.
Wie steht es mit diesem Vorhaben aktuell bei uns in Hamburg?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk
Liebe Frau Walk,
ich habe mit der Beantwortung Ihrer Frage noch einige Zeit verstreichen lassen, da ich die von Ihnen erfragten aktuellen Entwicklungen in Hamburg berücksichtigen wollte.
Selbstverständlich spreche ich mich dafür aus, alle Verbesserungen im Mietrecht zugunsten der MieterInnen auszuschöpfen. Die Gesetzesnovelle auf Bundesebene, die Kappungsgrenze in bestimmten Gebieten abzusenken und damit Mieterhöhungen auf maximal 15 % (statt 20 %) in drei Jahren zu beschränken, bedeutet zwar keine Beendigung des Mietenwahnsinns, "deckelt" ihn aber immerhin ein wenig, was Zehntausende MieterInnen entgegen kommt.
Mitte Dezember war aus Hamburger SPD-Kreisen allerdings zu vernehmen, dass die 15%-Grenze womöglich nicht für die ganze Stadt anvisiert werden würde. Deswegen haben wir seitens der Linksfraktion einen Antrag auf den Weg gebracht, der genau dies einfordert. In der Mehrheitsfraktion der SPD scheint mittlerweile die Tendenz auch in diese Richtung zu gehen. In ihrem aktuellen Antrag fordert die Fraktion allerdings den Senat nur zu einer Prüfung auf, ob die Kappungsgrenze in Hamburg flächendeckend auf 15 % begrenzt werden kann.
Zu Ihrer Kenntnis hänge ich weiter unten noch den Antrag der Linksfraktion an, der in der Bürgerschaftsdoppelsitzung am 23./24. Januar 2013 auf der Tagesordnung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann
Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion
Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Betr.: Flächendeckende Begrenzung der Kappungsgrenze auf 15 % in drei Jahren
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Dezember 2012 Änderungen im Mietrecht beschlossen, die in einem Punkt auch Verbesserungen in Hamburg möglich machen. In Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, in denen die Versorgung mit angemessenem Mietwohnraum gefährdet ist, kann die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von bisher maximal 20 Prozent auf 15 Prozent in drei Jahren reduziert werden. Angesichts der Wohnungsnot und des vielfach so titulierten „Mietenwahnsinns“ in vielen deutschen Großstädten, vor allem in Hamburg, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, angesichts der Dramatik auf dem Wohnungsmarkt allerdings auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nichtsdestoweniger gilt, jede Maßnahme zur Verbesserung der Lage der MieterInnen aufzugreifen und damit wenigstens punktuell zur Entspannung im Mietensektor beizutragen.
In Hamburg wird der von allen Seiten anerkannte und noch lange Zeit anhaltende Wohnungsmangel auf mehreren zehntausend Wohneinheiten beziffert. Die Mieten sind in der jüngsten Vergangenheit teilweise zweistellig emporgeklettert und damit so schnell gewachsen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Auch wenn einzelne Stadtteile besonders auffällig sind, bleibt festzustelölen, dass in Hamburg mittlerweile flächendeckend die Versorgung mit angemessenem Wohnraum gefährdet ist. Deshalb muss die Freie und Hansestadt ein deutliches Signal setzen und die neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.
Dies ist auch deswegen erforderlich, um der zunehmenden Segregation - der sozialen Entmischung - wenigstens in einem Punkt entgegenzuwirken. Die flächendeckende Absenkung der Kappungsgrenze wird besonders in den von der Gentrifizierung heimgesuchten innenstadtnahen Quartieren immerhin in gewissem Maße zur Deckelung der teilweise exorbitanten Mietsteigerungen beitragen, sie sorgt aber auch in günstigeren und in noch teureren Wohnlagen dafür, dass die Quartiere nicht noch weiter auseinanderdriften.
Es gibt allgemein viel zu wenig (günstige und erschwingliche) Wohnungen in Hamburg, die Mietsteigerungen übersteigen allerorten und deutlich die Inflationsrate und die Einkommenszuwächse. Dies macht erforderlich, die nunmehr gesetzlich ermöglichte Begrenzung der Mietpreissteigerungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren auf die ganze Stadt auszudehnen.
Dies vorausgeschickt, möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
1. die Stadt Hamburg flächendeckend als Gemeinde im Sinne des Gesetzes zu bestimmen, in der die Versorgung mit angemesseneme Mietwohnraum gefährdet ist.
2. die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren festzusetzen.