Frage an Heike Mrosek-Handwerk von Sarah M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Liebe Frau Mrosek-Handwerk,
ich möchte Sie bitten, zu den folgenden Fragen zum Thema Hochschulpolitik Stellung zu nehmen.
1. Welche Kritikpunkte haben Sie an der Bologna-Reform allgemein und auch an ihrer Umsetzung hier in Deutschland (bzw. europaweit) konkret? Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie bei beiden Teilen?
2. Wie positionieren Sie sich zum Akkreditierungswesen (im Hochschulbereich)?
3. Wie stehen Sie zur Einführung eines Bundeshochschulgesetzes im Zuge der Einführung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums, aber im Widerspruch zum Bildungsföderalismus?
4. Sollte eine bundesweite Zivilklausel eingeführt werden und wenn ja, mit welchem Verpflichtungscharakter (selbstverpflichend, gesetzlich ...)?
5. An welchen Stellen sehen Sie beim Hochschulpakt Überarbeitungsbedarf?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Sehr geehrte Frau Müller,
bitte entschuldigen Sie die wahlkampfbedingte Verspätung meiner Antwort auf Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen:
1. ich habe keine persönlichen Erfahrungen mit der Bologna-Reform. Aus Gesprächen habe ich erfahren, dass diese Reform zu schnell eingeführt wurde und es deshalb zu vielfältigen Problemen gekommen ist, unter anderem ein zu umfassender Stoff für die gekürzte Studienzeit. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen hat vor einigen Tagen in einer Diskussionsveranstaltung darauf hingewiesen, dass durch Korrekturen in den letzten Jahren Verbesserungen erreicht worden seien; das sei auch durch Umfragen bei den Studenten bestätigt worden.
2. Generell halte ich eine Qualitätssicherung auch im Hochschulbereich für sinnvoll: dadurch kann erreicht werden, dass Hochschulabschlüsse vergleichbarer und auch die Möglichkeit für Studierende, die Universität während des Studiums zu wechseln, erhöht werden. Ich kann aber persönlich nicht beurteilen, ob das derzeitige Verfahren, dass teilweise auch wegen seiner Kosten kritisiert wird, dazu geeignet ist.
3. Wie meine Partei, die SPD, bin ich für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich, und zwar durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Das Ziel sollte sein, dass es in allen Bundesländern Mindeststandards für die Bildung gibt, die nach unserer Ansicht schon im Bereich der Kitas beginnt und über die Schulen (auch Berufsschulen) bis zu den Universitäten geht. Dabei soll es aber oberhalb dieser Standards weiter einen „Wettbewerb“ der Bundesländer geben, damit alle Einrichtungen ständig daran arbeiten, sich weiter zu verbessern. Der Bund soll den Bereich Bildung in den Ländern dabei massiv, auch finanziell, unterstützten: Peer Steinbrück geht von einer kurzfristigen Erhöhung um bis zu 20 Milliarden Euro im Jahr aus. Damit würden wir dann in die Nähe des OECD Mittelwertes von 7% Ausgaben für die Bildung kommen - gemessen am Bruttosozialprodukt. In welcher Form diese gemeinsame Arbeit zwischen Bund und Ländern - und nicht zu vergessen den Landkreisen und Kommunen - stattfinden soll, das kann ich nicht voraussagen.
4. Bezüglich der Zivilklausel unterstütze ich den Appell an die Hochschulen, sich für eine solche Erklärung zu entscheiden, bin aber nicht für eine gesetzliche Regelung.
5. Bezüglich des Hochschulpaktes zitiere ich aus unserem Regierungsprogramm 2013-2017: Die gestiegenen Studierendenzahlen sind ein Erfolg. Wir wollen durch eine Ausweitung des Hochschulpakts die zunehmende Studiennachfrage aufgreifen und Hochschulen dabei helfen, ihr Studienangebot deutlich auszubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Mrosek-Handwerk