Frage an Heike Mrosek-Handwerk von Hans Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich ziehe in Erwägung nicht zu wählen und werde evtl. auch andere zum Boykott auffordern aus Verärgerung darüber, dass unsere Abgeordneten ohne Not einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl zugestimmt haben. Unsere Bevölkerung wird weniger aber unser Parlament wächst. Mit einer Whlkreisvergrößerung hätte die Abgordnetenzahl gehalten werden können.
Wie stehen Sie zu der Frage einer Wahlrechtsreform?
Ein weiterer Stein des Anstoßes ist der Punkt, dass unser Parlament das Antikorruptionsgesetz immer noch nicht verabschiedet hat.
Auch hierzu hätte ich gerne vor der Wahl Ihre Meinung gehört.
Mit freundlichen Grüßen Hans Jürgen Mallm
Sehr geehrter Herr Mallm,
ich stimme Ihnen zu, dass unser Parlament im Vergleich zu dem anderer bevölkerungsreicher Nationen sehr groß ist. Mittelfristig bin ich persönlich für eine Vergrößerung der Wahlkreise und damit eine moderate Verringerung der Zahl der Bundestagsabgeordneten.In den letzten Monaten wurde durch die Wahlrechtsänderung ja auch keine konkrete Vergrößerung des Bundestags beschlossen, sondern nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, in dem klar ausgeführt wurde, dass Überhangmandate (zumindest in etwa) ausgeglichen werden müssen. Dies kann zu einer höheren Zahl der Abgeordneten führen, wenn es wieder Überhangmandate gäbe; sie müssten dann durch sogenannte Ausgleichsmandate kompensiert werden.Grundsätzlich halte ich Ausgleichsmandate in einem Wahlsystem wie dem unseren aber für richtig: in Schleswig-Holstein gab es vor einigen Jahren eine Landtagswahl, bei der durch ein Überhangmandat die Mehrheitsverhältnisse so verändert wurden, dass eine Regierung gewählt werden konnte, die nicht von der Mehrheit der Bürger gewählt worden war. So etwas verfälscht dann den "Wählerwillen" und wäre auch beim Bundestag möglich gewesen.Wahlrechtsänderungen, speziell Änderungen der Zuschnitte von Wahlkreisen, dauern erfahrungsgemäß sehr lange. Hier sind vielfältige Interessen im Spiel. Die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils war aber schon zu der Bundestagswahl vorgegeben. Deshalb wurde dieser "einfache" Weg gewählt. Es war der einzige, der schnell mehrheitsfähig war.Eine persönliche Anmerkung möchte ich zu der Größe der Wahlkreise aber noch machen: ich versuche im Moment, an möglichste vielen Orten in "meinem" Wahlkreis präsent zu sein, der bei der letzten Bundestagswahl etwas mehr als 220.000 Wahlberechtigte hatte. In der SPD gibt es in diesem Wahlkreis ca. 80 Ortsvereine (in größeren Städten und Verbandsgemeinden gibt es mehrere Ortsvereine in einer Kommune). Da ist es schon fast unmöglich, wirklich persönlichen und regelmäßigen Kontakt zu allen Ortsvereinen zu haben. Eine weitere Vergrößerung der Wahlkreise wird dann auch zu einer größeren Distanz zwischen Wählern und Abgeordneten führen. Ein Abgeordneter wird dann eher Manager von Polit-Teams sein müssen, wie z. B. in den USA, den seine Wähler aus dem Fernsehen, aus der Presse oder aus dem Internet kennen. Nun zu Ihrer zweiten Frage: die SPD hat bereits mehrfach den Versuch gemacht, das Antikorruptionsgesetz verabschieden zu lassen. Das wurde, zuletzt vor einigen Wochen, von der derzeitigen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Zitat aus Wikipedia: "... wurde ein von SPD und Grüne eingebrachter Vorschlag vom Bundestag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich von CDU und FDP am 28. Juni 2013 abgelehnt."Bitte wenden Sie sich wieder an mich, wenn Sie hierzu oder zu anderen Themen noch Fragen haben. Und ich bitte Sie, am 22. September doch zur Wahl zu gehen, unabhängig von Ihrer politischen Ausrichtung. Mit Ihrer Stimme können Sie, auch zum Beispiel bei den von Ihnen genannten Themen, mitbestimmen, in welche Richtung diese Themen vorangebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Mrosek-Handwerk