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Heike Hofmann
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Frage von Robert J. •

Warum werden wir als CO2 neutraler Wärmepumpenbetreiber bestraft mit einem Preisdeckel 40ct? Der Heizstrompreis zur Erzeugung von Wärme steigt bei uns von 19,75 Cent/kWh auf 53,05 Cent/kWh(brutto).

Sehr geehrte Frau Hofmann,
der Gaspreis wird auf 12 Cent, der (Licht-)Strompreis auf 40 Cent gedeckelt(auch Gaskunden) – alles jeweils für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Alles schön und gut …
Mein Versorger hat gerade die neuen Heizstrompreise für 2023 angekündigt:
Von 19,75 auf 53,05 Cent/kWh(brutto), Im Vergleich Gaspreis von ~8 auf dann 12 Cent/kWh.
Vor 12 Jahren haben wir energieeffizient gebaut und auf nicht fossile Energieträger gesetzt und eine Wärmepumpe eingebaut.
Seitdem haben wir jedes Jahr mehr Geld für Heizung und Warmwasser ausgegeben als die Nachbarn, die auf Öl oder Gas gesetzt haben.
Der Strompreis und die Umlagen stiegen jedes Jahr – Öl und Gas blieb billig.
Wie es aussieht, werden auch jetzt die Wärmepumpenbesitzer bestraft und zahlen die Zeche, während fossile Brennstoffe gefördert werden.
Es wäre zielführend und gerecht einen Preisdeckel (z.B. 25 Cent) für Heiz-/Wärmestrom einzuführen!
Viele Dank für ihr Engagement in der Sache.
Fam. J. .aus Erzhausen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie J.,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Der Preisdeckel wurde durch die Bundesregierung, unter Führung der SPD, im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um die Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien zu begrenzen und den Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch Soforthilfe zukommen zu lassen.

Die Idee hinter dieser Maßnahme ist, dass die Vergütungen für die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz begrenzt werden, um sicherzustellen, dass die Energieversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglich bleibt.

Bei einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird der Preis pro Kilowattstunde bei 40 Cent gebremst. Wenn Ihr Energieversorgungsunternehmen einen höheren Preis vorsieht, wird Ihnen der Unterschied erstattet. Dies gilt bis zu 80% des Vorjahresverbrauchs und betrifft auch den Betrieb von Wärmepumpen, die Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.

Doch dies ist nur eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung. Besitzerinnen und Besitzer von Wärmepumpen werden auch an anderer Stelle unterstützt, z.B. durch die Förderung des Baus von Wärmepumpen. Gegenüber Gasheizungen birgt die Nutzung von Wärmepumpen langfristige Kostenvorteile, wie z.B. günstigere Wartungskosten.

Dabei ist zu bedenken, dass die Preise für fossile Brennstoffe in der Vergangenheit zwar oft niedriger von ihrem Energieversorgungsunternehmen gestaltet wurden, fossile Brennstoffe allerdings eine höhere CO2-Emissionen aufweisen und damit zur Klimaerwärmung beitragen. Deshalb spiegelt der Preisunterschied zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Brennstoffen nicht die wahren Kosten der CO2-Emissionen wider.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Förderung erneuerbarer Energien weiterhin ein wichtiges Ziel für die Energiewende und den Klimaschutz bleibt und die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger mit mehreren Entlastungspaketen unterstützt.

Für weitere Informationen rund um die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung eine Anlaufstelle im Internet bereitgestellt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Anfragen zur Verfügung.                         

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Heike Hofmann MdL