Frage an Heike Gebhard von Rüdiger S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Gebhard,
den neuen Rundfunkvertrag habe ich nicht in Gänze studiert. Verstanden habe ich aber, dass es eine Reihe von Befreiungsgründen gibt, u.a. für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Meine Tochter studiert in Bonn, verdient naturgemäß so gut wie nichts und würde demnach theoretisch von den Rundfunkgebühren befreit sein. Da sie aber kein Bafög bekommt, hat die GEZ ihren Befreiungsantrag abgewiesen. Mich ärgert dies maßlos, da natürlich nicht meine Tochter den Beitrag zahlt, sondern ich. ich werde also doppelt zur Kasse gebeten. Ich denke, Sie wissen, wie teuer ein Studium ist, zumal wenn das Kind auswärts zur Miet wohnen muss. Wieso kann man denn nicht alle Studenten in diesem Rundfunkvertrag gleichermaßen behandeln? Alle verdienen doch ganz wenig doer gar kein eigenes Geld? Da sehe ich einen dringenden Korrekturbedarf des Vertrages. Die Kommunen haben doch auch einen geringeren Beitrag durchgesetzt, weil sie im ursprünglichen Vertrag übergebührlich zur Kasse gebeten worden wären. Gilt dies denn für Normalbürger nicht?