Frage an Heike Gebhard von Ingo W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Gebhard,
das Urteil zum evident verfassungwidrigen Besoldungsanpassungsgesetz und die Tatsache, dass für ein solches Urteil keine Rückstellungen im Haushalt vorgesehen wurden, führen nun zu einer schwierigen finanziellen Lage des Landeshaushalts. Diese manifestiert sich nun in einer Haushaltssperre.
Halten sie es für möglich, daß aus der "vorläufigen" Haushaltssperre durch die auch einzuhaltende Schuldenbremse eine "de facto" dauerhafte Haushaltssperre bis zum Ende des Jahrzehnts werden kann ?
Welche Einsparungen bringt überhaupt eine solche Haushaltssperre, wenn man davon ausgeht, daß anbetrachts knapper Kassen ohnehin sparsam mit Haushaltsmitteln umgegangen wird ?
Kommen auch größere Projekte, wie z. B. der Umzug des Innenministeriums in ein angemietetes Gebäude der Portigon AG Ende 2014 auf den Prüfstand ?
Mit freundlichem Grüßen
Ingo Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.07.2014.
Das Landesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber keineswegs eine vollständige Übernahme des Tarifergebnisses für die beamteten Beschäftigten aufgetragen. Deshalb ist eine gründliche verfassungsrechtliche Auswertung des Urteils notwendig, um dem vom Landesverfassungsgericht gegebenen Auftrag einer Neuregelung gerecht zu werden. Neben der Verfassungskonformität des neuen Gesetzes müssen wir aber selbstverständlich auch weiterhin die finanzielle Situation des Landes NRW mit der 2020 in Kraft tretenden Schuldenbremse im Blick behalten.
Dazu fahren wir seit Jahren die Neuverschuldung runter. Mit dem Haushalt 2015 haben wir sie inzwischen von 4,9 Mrd. € im Jahr 2010 auf 1,9 Mrd. € gesenkt. Vor diesem Hintergrund verbot sich auch eine Rückstellung, die ebenfalls durch eine höhere Neuverschuldung oder durch drastische Ausgabenkürzungen hätte gedeckt werden müssen. Die Auswertung des Urteils und die entsprechenden Abwägungen bzgl. der Ausgestaltung der Neuregelung dauern noch an. Erst wenn diese abgeschlossen ist und die Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Besoldung vorgelegt hat, können auch die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe abgeschätzt und damit auch etwaige Maßnahmen zur Gegenfinanzierung in den kommenden Jahren erörtert werden.
Die Haushaltssperre als unterjährige Maßnahme dient dabei als Vorsichtsmaßnahme zur Sicherung von Handlungsspielräumen im laufenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren (da die Haushaltssperre auch für Verpflichtungsermächtigungen der Landesministerien für Ausgaben in den Folgejahren gilt). Bereits eingegangene Verpflichtung, wie z.B. Verträge über die Anmietung von Gebäuden, müssen und werden aber selbstverständlich erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard MdL
i.A. Raouf El Sheikh