Frage an Heike Gebhard von Reinhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Gebhard,
der Bundestag hat kürzlich ein „Registermodernisierungsgesetz“, beschlossen. Danach soll die Steuernummer eine Identifikationsnummer für alle Behörden sein. Ich habe gehört, dass die Arbeitsagentur bereits seit einiger Zeit bei der Antragsstellung auf Arbeitslosengeld II einen Nachweis über die Steuernummer verlangt. Ohne den Nachweis soll die Bearbeitung des Antrages nicht möglich sein.
Es gibt Stimmen, die das „Registermodernisierungsgesetz“ für verfassungswidrig halten und einen Widerspruch zu früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes sehen. Danach sei dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer wegen einer möglichen Profilbildung untersagt. Es wurde 2020 wegen dieser Pläne auch ein „Big Brother Award“ vergeben.
Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Wie ist der Stand im Verlauf der weiteren Gesetzgebung und der Verabschiedung durch den Bundesrat?
Sehen Sie einen Zusammenhang mit den Plänen des Projektes „ID2020“, wonach für jeden Menschen auf der Welt ein digitaler Identitätsnachweis angelegt werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Großmann,
meiner inhaltlichen Antwort möchte ich eine Vorbemerkung vorausschicken. Das von Ihnen angesprochene Thema ist ein bundespolitisches und wurde daher im Landtag NRW weder beraten noch beschlossen. Darüber hinaus bin ich weder im Innenausschuss, noch habe ich eine juristische Ausbildung absolviert. Aus diesen Gründen wird meine Antwort nicht so detailliert ausfallen, wie vielleicht von Ihnen erhofft. Ich möchte Ihnen dennoch eine grundlegende Einschätzung geben.
Im Jahr 2017 wurde das Onlinezugangsgesetz auf Bundesebene beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass staatliche Behörden bis zum Jahresende 2022 einen Onlinezugang bzw. digitale Behördengänge anbieten. Mit dieser Verpflichtung haben Bundesregierung und Bundestag seinerzeit auf die große öffentliche Nachfrage nach einer Vereinfachung und einem digitalisierten Zugang zu öffentlichen Verwaltungen für die Bürgerinnen und Bürger reagiert.
Das Registermodernisierungsgesetz soll nun die notwendigen Voraussetzungen dazu schaffen. Selbstverständlich sind datenschutzrechtliche Belange zu beachten. Dazu gehört neben dem Schutz vor Datenmissbrauch auch die Gewissheit, dass Datensätze den realen Personen zweifelsfrei zugeordnet werden können und eine versehentliche Verwechslung, z.B. durch Rechtschreibfehler ausgeschlossen werden.
Beide Punkte wurden in der gesetzlichen Regelung erreicht. Einerseits werden im Registermodernisierungsgesetz die Einsatzzwecke ausdrücklich auf das Onlinezugangsgesetz beschränkt, andererseits erfolgt die klare Zuordnung einzelner Datensätze über die Steuer-Identifikationsnummer.
Diese hat sich in Verwaltungsvorgängen seit Jahrzehnten bewährt und darüber hinaus den Vorteil, dass jede in Deutschland wohnhafte oder steuerpflichtige Person eine persönliche Steuer-ID hat.
Eine unzulässige Zusammenführung verschiedener Datenbestände zu einem Persönlichkeitsprofil wird durch die dezentrale Lösung unterbunden. Das kann durch ein „Datencockpit“ transparent von jeder Bürgerin und jedem Bürger nachgehalten werden. In diesem Cockpit kann man sich darüber informieren, welche Behörde aus welchem Grund zu welchem Zeitpunkt auf welche Daten zugegriffen hat.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Andernfalls steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich an den in Ihrem Wahlkreis direkt gewählten Bundestagsabgeordneten oder die mit der Thematik befassten FachpolitikerInnen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard