Frage an Heike Gebhard von Eckart B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Gebhard, recht herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich bezog die Aussage Verbraucherschutz nicht auf die Verbraucherzentralen, sondern auf die Einrichtungen, die im Auftrag der Lebensmittelüberwachungsämter die Untersuchungen durchführen und die Lebensmittelüberwachungsämter bei Betriebsinspektionen unterstützen. Hier wird massiv gespart und Personalabbau betrieben, zulasten der dort tätigen Mitarbeiter, der Qualität der Arbeit und somit des Verbraucherschutzes.Ist Ihnen diese Problematik bekannt und halten Sie es für sinnvoll in den Lebensmittelüberwachungsämtern mehr Lebensmittelchemiker zu beschäftigen ? Mit freundlichem Gruß Eckart Bartels
Sehr geehrter Herr Bartels,
ich bin Ihnen noch eine Antwort zu der Personalsituation in der Lebensmittelüberwachung schuldig. Das Verbraucherschutzministerium hat in der Zeit von März bis Oktober 2012 eine Erhebung der Betriebs- und Personalzahlen auf der Ebene der zuständigen Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in NRW durchgeführt.
Zum Stichtag 31.12.2011 waren demnach 346 Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen, 61 amtliche Kontrollassistenten und Kontrollassistentinnen in den Lebensmittelüberwachungsämtern sowie 103 tierärztliche und lebensmittelchemische Sachverständige und 112 Verwaltungsfachkräfte in den Kommunen tätig. Damit ist im Vergleich mit der Erhebung von 2008 bei den vom Land geförderten Lebensmittelkontrolleuren und amtlichen Kontrollassistenten ein Zuwachs von 100 Stellen zu verzeichnen. Allerdings haben die Kommunen im selben Zeitraum 60 Vollzeitstellen bei den Sachverständigen sowie dem Verwaltungspersonal im Bereich der Lebensmittelkontrolle abgebaut.
Näheres können Sie der umfassenden Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz entnehmen, auf die ich beim letzten Mal bereits hingewiesen habe. Ich füge Sie zur Sicherheit hier noch einmal ein
Minister Remmel: „Lebensmittelkontrolle muss schlagkräftiger und transparenter werden“
Landesregierung will Weg zu moderner Lebensmittelkontrolle konsequent weitergehen - Aktuelle Erhebung zu Betriebs- und Personalzahlen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgelegt
Die Landesregierung will gemeinsam mit den Kommunen die Lebensmittelkontrolle vor Ort stärken und für mehr Transparenz sorgen. Damit reagiert das NRW-Verbraucherschutzministerium auf eine landesweite Erhebung zu Betriebs- und Personalzahlen der Lebensmittelüberwachung in den Kommunen. Trotz der bundesweiten Vorgaben wurden im Jahr 2011 durchschnittlich nur 65 Prozent der planmäßigen Betriebskontrollen von den zuständigen 51 Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen durchgeführt. „Die Ergebnisse in den Kommunen sind sehr unterschiedlich, aber die Erhebung zeigt deutlich, dass sich im Bereich der Lebensmittelüberwachung strukturell dringend etwas ändern muss. Wir müssen den eingeschlagenen Weg konsequent weiter verfolgen und gemeinsam mit der kommunalen Familie, den Berufsorganisationen und Verbraucherverbänden die Lebensmittelkontrolle in NRW noch schlagkräftiger und transparenter machen“, erklärt Minister Remmel zu der aktuellen Erhebung. Ziel der Landesregierung ist es, die einheitlichen Standards und Kriterien weiterzuentwickeln, um eine effektive Lebensmittelkontrolle zu gewährleisten.
Das Verbraucherschutzministerium hatte von März bis Oktober 2012 eine Erhebung der Betriebs- und Personalzahlen auf der Ebene der zuständigen Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in NRW durchgeführt. Diese sind für die Lebensmittelkontrolle direkt zuständig. Nach 2006 und 2008 wurden damit zum dritten Mal Daten zum Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung erhoben. Erstmalig wurden bei der aktuellen Erhebung landesweit die Erfüllungsgrade der vorgesehenen Regelkontrollen und die Personalbedarfe in den Kommunen ermittelt, um so mögliche Defizite zu identifizieren und diese aktiv anzugehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 wurden Daten zu Lebensmittelproben, Verstößen und Maßnahmen, Betriebs- und Kontrollzahlen und zum Personalstand durch das Verbraucherschutzministerium erhoben und ausgewertet.
Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung:
Die Erfüllungsquote bei der Probenahme der Kommunen lag bei 98 Prozent. Gegenüber der Erhebung 2008 ist dies eine deutliche Verbesserung. Die Zahl der zu entnehmenden und zu untersuchenden Proben wird einwohnerbezogen ermittelt. Danach müssen die Kommunen pro 1000 Einwohner 5,5 Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände- und Tabakproben entnehmen. Diese werden in den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern untersucht. Mit rund 18 Millionen Einwohnern in Nordrhein-Westfalen müssen somit jährlich ca. 100 000 Proben untersucht werden. Diese Vorgabe wird nahezu von allen Lebensmittelüberwachungsämtern erfüllt. „Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, das zeigt, dass die Unterstützung ankommt, die wir als Land den Kommunen mit den amtlichen Kontrollassistenten und Kontrollassistentinnen zur Verfügung stellen“, freut sich Minister Remmel. Die Landesregierung fördert seit 2008 die Ausbildung der amtlichen Kontrollassistenten und Kontrollassistentinnen und hat den Kommunen seitdem bereits 61 Personen des Landesdienstes zur Verfügung gestellt.
Eine Auswertung der Plankontrollen hat hingegen gezeigt, dass durchschnittlich nur 65 Prozent der planmäßigen Betriebskontrollen in den Kommunen durchgeführt werden. Grundsätzlich wird die Kontrollhäufigkeit nach einer bundeseinheitlichen Vorschrift (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung) genau festgelegt. Danach werden Lebensmittelbetriebe auf Risikobasis eingestuft, wovon dann jeweils ihre Kontrollhäufigkeit abhängt. Diese Kontrollen werden als Plankontrollen bezeichnet.
Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Erhebung zum Personalstand, dass zum Stichtag 346 Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen, 61 amtliche Kontrollassistenten und Kontrollassistentinnen in den Lebensmittelüberwachungsämtern sowie 103 tierärztliche und lebensmittelchemische Sachverständige und 112 Verwaltungsfachkräfte in den Kommunen tätig waren. Damit ist im Vergleich mit der Erhebung von 2008 bei den vom Land geförderten Lebensmittelkontrolleuren und amtlichen Kontrollassistenten ein Zuwachs von 100 Stellen zu verzeichnen. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse jedoch, dass die Kommunen im selben Zeitraum 60 Vollzeitstellen bei den Sachverständigen sowie dem Verwaltungspersonal im Bereich der Lebensmittelkontrolle abgebaut haben. Insgesamt fehlen nach der Erhebung in NRW somit mindestens 133 Vollzeitstellen beim Kontrollpersonal aus den einzelnen Berufsgruppen.
Als weitere Reaktion auf diese Ergebnisse hat die Landesregierung einen Maßnahmenkatalog aufgestellt:
1. Um zusätzliches Personal zu finanzieren, hält das Verbraucherschutzministerium weiterhin an der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Forderung fest, Gebühren für Plankontrollen zu erheben. Das würde die Kommunen finanziell entlasten.
2. Es bleibt weiterhin erklärtes Ziel, noch validere Kriterien für eine Bewertungsgrundlage der Leistungsfähigkeit der Lebensmittelüberwachung zu erhalten. Das Ministerium arbeitet deshalb zusammen mit den Beteiligten und unter Hinzuziehung externen Sachverstandes an der Weiterentwicklung eines standardisierten Kriterienkataloges, um so eine noch bessere Vergleichbarkeit der Aufgabenerfüllung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu gewährleisten.
3. Es soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Die Landesregierung wird deshalb zukünftig alle zwei Jahre eine Erhebung zur amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Kommunen durchführen und diese veröffentlichen.
4. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Kontrolle großer Lebensmittelunternehmen auf die staatliche Ebene zu überführen. Dazu stehen gemeinsame Gespräche mit der kommunalen Familie, den Berufsorganisationen und der Verbraucherzentrale an, um die bestehenden Strukturen der Lebensmittelüberwachung entsprechend zu optimieren.
5. Hauptsache Transparenz: Eine moderne, effektive und schlagkräftige Lebensmittelkontrolle muss Verstöße im Lebensmittelbereich veröffentlichen können. Deshalb wird die Landesregierung sich auch weiterhin für die Einführung eines bundesweiten Kontrollbarometers („Gastro-Ampel“) einsetzen.
Dieser Maßnahmenkatalog soll gemeinsam mit allen Beteiligten umgesetzt werden, um den bereits begonnenen Strukturwandel in der Lebensmittelüberwachung fortzuführen. Verbraucherschutzminister Remmel appelliert deshalb: „Auch wenn wir insgesamt einen positiven Trend bei der Einstellung von neuem Personal in der Lebensmittelüberwachung verzeichnen können, so zeigt die Erhebung dennoch, dass wir den Weg hin zu einer verbrauchergerechteren und transparenteren Lebensmittelkontrolle weiter fortsetzen müssen.“
Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass die regierungstragenden Fraktionen großen Wert auf hohe fachliche Breite und Tiefe im Bereich der Lebensmittelüberwachung legen, welche uns als wichtigste Prämisse für die vielfältige Aufgabenerfüllung bei der Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Zusatzstoffen und Futtermitteln gilt. In einem gemeinsamen Antrag der regierungstragenden Fraktionen mit der Drucksachennummer 16/3429 machen wir diese Position auch noch einmal deutlich. (Den Antrag habe ich zu Ihrer Kenntnis dieser Antwort beigefügt)
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard MdL