Frage an Heike Gebhard von Ingo W. bezüglich Finanzen
Sehr gehrte Frau Gephard,
sie veröffentlichen auf der Fraktionsseite der SPD zur Diskussion um die Beamtenbesoldung:
Wir werden als SPD-Landtagsfraktion die Hinweise aus der Anhörung in die weitere Beratung über die Besoldungsanpassung mit aufnehmen.
Das finde ich gut in der Hoffnung, dass besonders die Ausführungen der Gutachter zum Gestztesentwurf und in der Fragerunde in die weiteren Beratungen Eingang finden.
Wieviel würde das Land ein absehbar verlorenes Verfahren vor den
Oberverwaltungsgerichten und dem BGH kosten?
Beabsichtigt das Land für die Nachzahlungen bei verlorenen Prozessen
Rückstellungen einzuplanen ?
Welche Signalwirkung haben die Entscheidungen, die in anderen Landtagen (
mit gleichen ursprünglichen Besoldungsplänen wie NRW) nach den
Anhörungen zu eiliger Überarbeitung und Vorlage rechtmässiger
Besoldungsanpassungen getroffen wurden ? Hier plant man deutliche
Nachbesserung.
Mit freundlichem Gruß
Ingo Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de.
Auf Ihre drei Fragen möchte ich wie folgt antworten:
1. Wir befinden uns gegenwärtig in der Auswertung der Anhörung. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende des Gesetzgebungsprozesses die in der Anhörung zum Ausdruck gebrachten Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten erfüllen werden, sodass sich die Frage nach einem verlorenen Verfahren nicht stellt.
2. Das BVerfG hat in seinem Urteil zur W-Besoldung von 2012 dem Gesetzgeber aufgetragen bis zu einem bestimmten Datum eine entsprechende Änderung an der W-Besoldung vorzunehmen; es hat jedoch nicht vom Gesetzgeber verlangt, diese rückwirkend in Kraft zu setzen. Infolgedessen sehe ich gegenwärtig keine Notwendigkeit entsprechende Rückstellungen einzuplanen.
3. Wir beobachten natürlich interessiert, welche Abwägungsprozesse in anderen Landtagen vorgenommen werden und vor welchen Hintergründen dies geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard MdL