Frage an Heike Gebhard von Ingo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Gebhard,,
ab Mai dieses Jahres soll das neue TVgG-NRW in Kraft treten. Auch dieses Gesetz ist ein Bekenntnis zur Tarifautonomie und zu Tarifverträgen. Wie verträgt es sich aus Ihrer Sicht als SPD-Mitglied aber mit diesem Bekenntnis, wenn gleichzeitig auch SPD-regierte Kommunen Tarifflucht mit städtischen Unternehmen (z.B. Bäder GmbH, Parkservice GmbH) begehen?
Sehr geehrter Herr Weinreich,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch. Ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten:
Mit dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro netto erhalten hat. Auftraggeber können die Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes etc. sein. Wegen der Auflösung des Landtages wird in Kürze zudem ein Übergangserlass herausgegeben. Auch für kommunale Unternehmen gilt der Grundsatz des fairen Wettbewerbs um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit. Dumping-Löhne beispielsweise für die Stammarbeitskräfte dieser Unternehmen sind daher nicht akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard