Wie unterstützen Sie das Wechselmodell, die hälftige Betreuung nach Trennung und Scheidung durch Mutter UND Vater als gesetzlichen Regelfall?
Viele Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung innerhalb von 2 Jahren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil (meist zum Vater) mit oft lebenslangen psychischen Belastungen, wenn ihre Eltern im Streit um das Sorgerecht vor Gericht ziehen. Viele deutsche, besonders auch Kölner Familiengerichte lasten die Kinderbetreuung nach alter patriarchaler Sitte den Müttern auf und entlasten bzw. degradieren Trennungsväter zu Wochenendbesuchsvätern im 14-Tage-Takt.
In Nachbarländern wie Belgien ist hingegen die hälftige Betreuung (alias Wechselmodell / Doppelresidenz / alternierende Obhut) durch beide Elternteile als gesetzlicher Regelfall verankert, mit durchweg positiven Folgen: weniger Gerichtsverfahren, weniger behördliche Eltern-Kind-Entfremdung, weniger überlastete Allein-Erziehende, glücklichere Kinder.
Andreas Wunderlich
Trennungen und/oder Scheidung sind einschneidende Ereignisse im Leben eines Kindes bzw. der Kinder. Daher ist es wichtig, dass das Wohl des Kindes/der Kinder immer im Mittelpunkt steht. Daher lehnen wir das Wechselmodell als einzigen gesetzlichen Regelfall ab.
Familien müssen in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung eines geeigneten Umgangsmodells bestmöglich unterstützt und anschließend bei der Umsetzung der Entscheidung von multiprofessionellen Teams begleitet werden. Dazu ist eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren. Daneben bedarf es einer entsprechenden Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie Richterinnen und Richtern im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Verfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen.
Eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes insbesondere im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch wollen wir ausschließen.
Damit das Wechselmodell gut funktioniert, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. müssen die Eltern in der Lage sein, respektvoll miteinander zu kommunizieren und Kooperationsbereit sein, die Wohnverhältnisse müssen stabil sein, die Eltern müssen verfügbar und auch flexibel sein, das Kindeswohl muss im Fokus stehen. Dazu kommt noch, dass es besonders bei jüngeren Kindern wichtig ist, dass beim Wechselmodell auch beide Eltern vor der Trennung Bezugspersonen für das Kind gewesen sind.