Frage von Christian D. •

Warum werden Geldgeschenke so hart bestraft, habe von meiner Freundin aus England Geld bekommen weil ich regelmäßig zu wenig Geld hatte für Lebensmittel und jetzt soll ich 2.315€ zurückzahlen.

Ich hoffe das Sie im Bundestag die Arme Bevölkerung besser unterstützen könnt, das Geld reicht regelmäßig schlichtweg einfach nicht mit all den erhöhten Preisen und es sollte mehr für Aufklärung getan werden da ich absolut nichts davon wusste das Geldschenkungen als Einkommen gesehen werden, man sollte in solchen Fällen von Unwissenheit nicht so nieder gemacht werden und stattdessen geguckt werden warum man die Schenkung überhaupt brauchte.

Hoffe das ich Ihre Meinung dazu hören könnte und was genau Ihre Bestrebungen sind im Bundestag zu diesem Thema.

Portrait von Heidi Reichinnek
Antwort von
Die Linke

Sehr geehrter Herr D.,

diese Frage bewegt viele, vor allem, wenn auch Kinder im Haushalt leben und die Großeltern an Weihnachten Angst haben, Geschenke zu machen. Leider ist die Rechtslage diesbezüglich ein wenig kompliziert:

Im Bürgergeld werden Geschenke in Geld als Einkommen betrachtet, während Sachgeschenke, also z.B. Gutscheine oder Dinge, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 1 SGB II. Bei Geldgeschenken gibt es in vielen Jobcentern Kulanzgrenzen, oft in Höhe der Bagatellgrenze von 50 Euro, bis zu denen Geldgeschenke gemeldet werden müssen, aber nicht angerechnet werden. Geldgeschenke dürfen auch dann nicht angerechnet werden, wenn sie an einen Zweck gebunden sind, der nicht im Regelbedarf vorhanden ist und die die Lage nicht so günstig beeinflussen, dass sie unbedingt zu berücksichtigen sind (§ 11a Abs. 5 SGB II). Wenn z.B. die Oma der Enkelin 2.000 Euro für den Zweck des Führerscheinerwerbs macht (und die 2.000 Euro auch so ausgegeben werden), dann wird das nicht angerechnet. 

Wird dagegen Geld für "normale" Kleidung, Essen, Strom oder etwas in diese Richtung verschenkt, dann ist dieses Einkommen anzurechnen, wird also vom Bürgergeldbedarf abgezogen. Da haben die Jobcenter keinen Ermessenspielraum. Das ist anzurechnen, egal, ob der Sachbearbeiter das will oder nicht. Auch auf Absicht oder Wissen kommt es hier nicht an. 

Das ist bitter, ist aber durch die Funktion der Grundsicherung erklärbar: Denn diese ist eben kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern sorgt genau soweit für die Existenzsicherung wie es notwendig ist. Und die Gesetzeslogik sagt: Wenn jemand Geschenke fürs Essen bekommt, dann braucht er die staatliche Hilfe im Umfang des Geschenks nicht mehr. 

Wir als Die Linke kritisieren weniger, dass Geldgeschenke für Erwachsene angerechnet werden können, als den Umstand, dass diese Geschenke überhaupt notwendig sind, also eher Nothilfe sind als ein wirkliches Geschenk. Die Regelleistungen im Bürgergeld sind Anfang 2023 und 2024 erhöht worden, aber die Preise, gerade für Lebensmittel, sind eben noch stärker gestiegen. Daher treten dafür ein, dass der Regelbedarf erhöht wird, so dass Notgeschenke erst gar nicht mehr notwendig werden. 

Viele Grüße

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