Frage an Hauke Göttsch von Bernd L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Göttsch,
Der gültige Raumordnungsplan 1998 und der Entwurf zum LEP schützen den ländlichen Raum, indem sie eine Reglemtierung der Mobilfunkanlagen als Soll Aufgabe definieren.
Werden sie sich dafür einsetzen, das Landschaftsbild nachhaltig zu erhalten, indem der seit Anfang des Jahres geänderte §63 der LBO mit seinem Freibrief für Mobilfunkantennen dahingehend geändert wird, das insbesondere diese gewerblichen Anlagen baugenehmigungspflichtig werden.
mfg Bernd Leube
Sehr geehrter Herr Leube,
der Schutz des ländlichen Raumes und des darin innewohnenden Landschaftsbildes hat für mich, als jemanden, der aus dem ländlichen Raum stammt, höchste Prioritat. Es gilt den ländlchen Raum für uns, für unsere Kinder und deren Kinder, also perspektivisch zu erhalten. Eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Errichtung von Mobilfunkantennen privater Anbieter setze ich hier voraus. Diese Prüfung umfaßt u.a. den Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz usw.
Mfg
Hauke Göttsch