Frage an Hauke Göttsch von Eckhard H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Göttsch,
Schießlärm und Bodenvergiftung auf dem Schießplatzgelände in Warder, mitten im Naturpark Westensee, beinträchtigen die Lebensqualität vieler Anwohner.
Infolge von Beschwerden wurden 2008 und 2009 auf dem Gelände rund um den Schießstand umfangreiche Detailuntersuchungen durchgeführt.
Der Sachverständige stellte extrem hohe Wasser- und Bodenbelastungen fest und unterbreitete kurz- und mittelfristige Sanierungs- und Sicherheitsvorschläge. Die Aufsichtsbehörde war seinerzeit bestürzt und kündigte Konsequenzen an.
Nach mehr als zwei Jahren ist das Ergebnis ernüchternd. Außer der Stilllegungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen entschloss man sich zum „kontrollierten Liegenlassen“ der rund 300 000 kg Bleischrot (besteht aus 95% Blei und je 2,5% Arsen und Antimon).
Schlimmer noch, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländliche Räume (LLUR) erlaubt auch weiterhin den Schießbetrieb auf diesem kontaminierten Gelände und nimmt billigend in Kauf, dass jährlich mehrere 1 000 kg. giftige Schwermetalle dem geschundenen Boden zusätzlich zugeführt werden.
Frei nach dem Motto: „Weiter so, der Boden ist eh kontaminiert.“
Als Sprecher der „Bürgerinitiative Naturpark ohne Schießlärm e.V.“ möchte ich Sie im Namen von rund 200 Mitgliedern fragen:
Würden Sie sich nach der Wahl für eine Überprüfung dieser rechtswidrigen permanenten Bodenkontaminierung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Helmbold,
Sprecher der „Bürgerinitiative Naturpark ohne Schießlärm e.V.“
www.Schiesslaerm.de
Sehr geehrter Herr Helmbold!
Im Jahr 2010 hat sich der Agrar- und Umweltausschuss des Landtages zuletzt intensiv mit der Situation des Schießplatzes Warder auseinandergesetzt.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nach meinem Kenntnisstand im Niederungsbereich nicht mehr geschossen wird. Für den Betrieb der Anlage eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Aufgrund einer damaligen Anzeige bei Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Kiel im Jahr 2002 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde. Rechtliche Verpflichtungen zur Sanierung des Gewässers bestehen nicht, da Grenzwerte in Sediment und Wasser nicht überschritten werden. Durch einen Gutachter vorgeschlagene Maßnahmen wurden vom Betreiber, sofern eine rechtliche Grundlage bestand, unverzüglich umgesetzt. Zwei Schießstände wurden per Verzichtserklärung stillgelegt. Bodenschutzrechtlich waren keine Sanierungsmaßnahmen anzuordnen. Das Oberflächen- und Grundwassermonitoring war eine angemessene Maßnahme. Die durch Landesamt und Ministerium erfolgte Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, dass eine Stilllegung der Anlage bzw. Untersagung des Betriebes nach den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht in Betracht kommt. Für die Schießanlage bestehen alle Erlaubnisse und 2002 erteilte die Gemeinde Warder dem genehmigten Vorhaben ihr Einvernehmen. Eine "Verseuchung des Gebietes" und insbesondere auch die Gefährdung von Menschen war Gegenstand der behördlich in Auftrag gegebenen Gutachten. Sie haben ergeben, dass keine Sanierungs- sondern ausschließlich Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die von Ihnen geforderte Überprüfung hat es also bereits stattgefunden. Für den Fall, dass sich neue Erkenntnisse ergeben, bin ich sofort bereit eine erneute Überprüfung zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Göttsch