Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Angelika E. •

Tun wir genug gegen die gesundheitlichen Gefahren von Plastik für den Menschen?

Sehr geehrter Herr Ebner,

erst diesen Februar hat die EU-Komission einen Entwurf zum Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vorgelegt. Neben BPA enthalten viele Plastikmaterialeien aber noch weitere potenziell gesundheitsschädliche Stoffe, viele davon für den Verbraucher völlig unbekannt.

Wäre hier Ihrer Meinung nach ganz allgemein ein härteres Vorgehen in Sachen Transperenz (etwa Kennzeichungspflichten) sowie staatlicher Regulierung von Nöten?

Wenn ja, warum brauchen diese Maßnahmen derart lange (die Gefahren sind ja bereits länger bekannt) und planen Sie derzeit Schritte in diese Richtung?

Ich freue mich über eine Antwort,

viele Grüße!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die Plastikflut ist nicht nur ein gesundheitliches Problem für Mensch und Tier, sondern eine der größten ökologischen Bedrohungen unserer Lebensgrundlagen. Die UN-Umweltkonferenz im März dieses Jahres in Nairobi war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem international verbindlichen Plastikabkommen und mündete in einer Resolution der internationalen Staatengemeinschaft zu einem ernsthaften Stopp der globalen Plastikflut. Ein rechtsverbindlicher globaler Vertrag soll bis Ende 2024 stehen. 

Der gesamte Lebenszyklus von Plastik soll ins Auge gefasst werden. Plastik soll am Ende seiner Nutzung weder in Organismen noch im Meer, auf Müllhalden oder in Verbrennungsanlagen zu finden sein. Nicht zuletzt umfasst die Resolution auch die Beschränkung des gesundheitsgefährdenden Mikroplastik.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert schon lange ein globales Plastikabkommen auf UN-Ebene. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir einen ambitionierten Aktionsplan gegen Plastikmüll auf den Weg gebracht, konkrete Maßnahmen zum Stoppen der Plastikflut in unsere Meere vorgeschlagen und das Ende von Mikroplastik in Kosmetika gefordert. 

Mit der Plastiksteuer macht die Bundesregierung die bereits seit 2021 geltende sogenannte EU-Plastikabgabe gerechter: Diese beträgt 80 Cent pro Kilogramm nicht-recycelte Kunststoffverpackung. Bisher wurde die Summe i.H.v. 1,4 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das heißt, dass diese Steuer bisher von allen Steuerzahler*innen gezahlt wurde - anstatt von denjenigen, die den Plastikmüll verursachen. Das ändern wir nun und sorgen so für mehr Fairness: Zukünftig sollen nicht alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern die Verursacher dafür zahlen. Das entspricht einer fairen Aufteilung nach dem Verursacherprinzip und schafft Anreize zur Einsparung von Plastikmüll. Ein 3,5 g schwerer Joghurt-Becher kostet dann 0,3 Cent mehr.

Um weniger Plastik in Umlauf zu bringen, spielen auch Reparierbarkeit und höhere Recyclingquoten eine wesentliche Rolle. Bundesumweltministerin Steffie Lemke setzt sich auf EU-Ebene für ein starkes Recht auf Reparatur ein. Für Deutschland hat sie angekündigt, noch 2024 das Reparaturgesetz, die nationale Umsetzung der im November 2023 vom Europäischen Parlament beschlossenen Position zur Right-to-Repair-Richtlinie, vorzustellen. Das Gesetz soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen sicherstellen. Außerdem ist im Haushalt das Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" vorgesehen. Damit sollen Reparaturinitiativen gefördert werden.

 

 

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