Frage an Hans-Willi Körfges von Josef S. bezüglich Gesundheit
Die Landesbeamten bekommen für sich und Ihre Angehörigen Beihilfen in Höhe von 50 - 80 % . Der Rest wird privat versichert. Die Beihilfen werden aus Steuermitteln bezahlt. Der Steuerzahler finanziert dadurch eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung als er selber durch die Zwangsversicherung bekommt. In der Beihilfenverordnung des Landes ist geregelt das Landesbeamte und deren Angehörige Brillen, Implantate unbegrenzte Arztversorgung und Heilpraktikerversorgung erstattet bekommen. Die sogenannte Kostendämpfungspauschale wird mit jedem Kind geringer und auch bei Teilzeitbeschäftigung. Begründet wird dies mit der Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht gibt es auch bei den Angestellten des Landes. Hier ist dieser jedoch mit der Zahlung des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung erledigt. Für die Ärzte sind die Beamten Goldesel. Alles kann veranstaltet werde, alles wird bezahlt. Das dies ausufert ist klar. Beamte brauchen nicht viel Überredungskünste um krank geschrieben zu werden. Man schaue sich an den Schulen um.Haben Sie vor die Beihilfen weiter auszudehnen? Bleibt bei den Landesbeamten das Pensionierungsalter bei 65?
Die SPD will statt des bisherigen Versicherungssystems eine Bürgerversicherung auf breiter Basis einführen. Mit diesem grundsätzlich neuen Weg im Gesundheitswesen und der Pflege verbinden wir das Ziel, gegen die zunehmende Zwei-Klassen-Medizin vorzugehen. Es soll nicht länger von der Versicherungskarte (privat oder gesetzlich) abhängen, wie jemand behandelt wird.
Das Konzept der SPD sieht vor, dass es nur noch ein Versicherungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger gibt. Auch die privaten Versicherungsunternehmen können die Bürgerversicherung anbieten. Ziel muss sein, dass allein die Krankheit dafür ausschlaggebend ist, wie und wann jemand behandelt wird.
Sie gewährleistet Gleichbehandlung und verhindert massiven Kostenanstieg für Gesetzlich- und Privatversicherte. Die Kosten sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen tragen. Alle, die nach der Einführung der Bürgerversicherung neu verbeamtet werden, werden automatisch normale Pflichtmitglieder in der Bürgerversicherung. Für die Übergangszeit soll die Bürgerversicherung beihilfefähig ausgestaltet werden. Insofern würden Beamte auch in der Bürgerversicherung nicht ihren Beihilfe-Anspruch verlieren.
Die Regelung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in NRW entsprechend den Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Mit der Verabschiedung der sogenannten technischen Novelle zur Dienstrechtsreform am 21.04.2009 wurde die Altersgrenze zum Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamten in NRW auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben. Die stufenweise Anhebung erfolgt ab dem Geburtsjahrgang 1947 und ist mit dem Geburtsjahr 1964 abgeschlossen.
Weiterhin berühren die aufgeworfenen Fragen viele Teilaspekte im Rahmen einer Dienstrechtsreform. Sie werden in der kommenden Wahlperiode im Rahmen der Fortentwicklung des Dienstrechts zu beantworten sein. Dabei stellen wir sicher, dass Lösungen für eine grundständige Überarbeitung des Dienstrechts unter breiter Beteiligung der Betroffenen sowie der sie repräsentierenden Gewerkschaften, Verbände und Personalräten entwickelt werden. Wie bei der Novellierung des LPVG werden wir dabei die Interessen der Beschäftigten in besonderer Weise berücksichtigen, weil wir wissen, dass nur ein motivierter Öffentlicher Dienst ein leistungsfähiger Öffentlicher Dienst ist. Dazu gehört auch, dass sich Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften auf Augenhöhe begegnen.
Mit freundliche Grüßen
Hans-Willi Körfges