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Hans-Ulrich Rülke
FDP
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Frage von Thomas W. •

Jobcenter: müssen 25-jährige Hochschulabsolventen und 60-jährige Arbeitslose die gleiche verpflichtende Maßnahme absolvieren?

Sehr geehrter Herr Rülke
ich würde gerne mehr über die verpflichtenden Maßnahmen des Jobcenters erfahren. Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob diese Maßnahmen für alle Bürger gelten und ob sie von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen? Falls nicht, welche Schritte werden unternommen, wenn jemand sich weigert, an diesen Maßnahmen teilzunehmen?
Des Weiteren würde ich gerne verstehen, was der Zweck dieser verpflichtenden Maßnahmen ist. Werden Hochschulabsolventen und Migranten in dieselben Maßnahmen einbezogen? (Ukrainer)
Zusätzlich würde ich gerne wissen, welche gesetzlichen Grundlagen das Jobcenter für diese verpflichtenden Maßnahmen heranzieht und ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die dem widersprechen.
Darüber hinaus interessiert mich, warum es keine Unterstützungsleistungen oder Programme für Hochschulabsolventen gibt und warum keine Praktika oder Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden,
MfG Th.W.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

 

danke für Ihre sehr detaillierten Fachfragen. Das Bürgergeld und die Jobcenter sind eine bundesgesetzliche Angelegenheit, als Landtagsabgeordneter war ich daher leider nicht bei allen diskutierten Details und der eigentlichen Abstimmung beteiligt. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Fragen an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder direkt an ein Jobcenter zu stellen, insbesondere wenn der Hintergrund davon ein konkreter Einzelfall sein sollte.

 

Grob kann ich aber sagen:

Für jede Person, welche im Jobcenter betreut wird und Bürgergeld beantragt, wird eine Kooperationsvereinbarung (früher hieß das Eingliederungsvereinbarung) abgeschlossen. Da sind individuell auf die Person abgestimmte Ziele und Maßnahmen festgelegt, bspw. die Absolvierung von Trainings, das Machen einer Ausbildung (dies wird durchaus durch das Bürgergeld unterstützt), die Organisation einer Kinderbetreuung oder das Schreiben von Bewerbungen. Dies unterscheidet sich natürlich von Person zu Person – ein Hochschulabsolvent wird andere Ziele haben als ein 60-Jähriger, ein Ingenieur andere als eine Person ohne Berufsabschluss. Demnach sind auch für Ukrainer, die Anspruch auf Bürgergeld haben, andere Maßnahmen denkbar. Falls die Vereinbarungen in diesem Kooperationsplan nicht eingehalten werden, kann es auch zu Leistungsminderungen kommen. Seit der Bürgergeldreform 2023 ist das aber deutlich schwieriger möglich. Ich persönlich sehe das skeptisch. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch II. Mir ist nicht bekannt, dass andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.

 

Die Spezifika des Bürgergelds sind auch auf der Webseite des bereits erwähnten Bundesarbeitsministeriums beschrieben: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html.

 

Ich hoffe, Ihnen damit etwas geholfen zu haben.

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