Frage an Hans-Ulrich Rülke von Tim S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Ulrich Rülke,
Sind sie mit der Thematik des Teilhabegesetzes vertraut? Im Grunde geht es darum, dass Behinderte, die Assistenz erhalten momentan lediglich einen Anspruch auf den doppelten Hartz 4 Satz als Monatseinkommen haben. Alles, was sie darüber hinaus verdienen wird vom Staat eingezogen und zu ihrer Pflege verwendet. Das Problem ist, dass somit jegliche Motivation für Behinderte verschwindet sich tatsächlich in ihrer Arbeit anzustrengen oder einem geordneten Job nachzugehen. Wie stehen sie dazu? Sollten Behinderte die Möglichkeit haben mehr zu verdienen oder ist die momentane Regelung ausreichend?
Mit vielen Grüßen,
T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der es um die Politik für Menschen mit Behinderung geht und die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie die Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz.
Wie Sie zutreffend schreiben, ist es nach momentaner Rechtslage so, dass im Falle der Inanspruchnahme von Assistenz, also Leistungen der Eingliederungshilfe, die Regelungen der allgemeinen Sozialhilfe greifen, wie sie im SGB XII verortet sind. Eine Ausnahme gibt es lediglich für wenige Tatbestände, wie zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Wir Freien Demokraten haben bereits vor Jahren das Positionspapier "Barrierefrei statt Hürdenlauf" beschlossen, dass ich Ihnen gerne beifüge. Die Eingliederungshilfe, wie auch die Diskussion um das Bundesteilhabegesetz sind reine Bundesthemen, auf die ich als Landespolitiker keinen unmittelbaren Einfluss habe, auch weil es derzeit keine Bundestagfraktion der FDP gibt. Gerne teile ich Ihnen aber mit, dass es meine Meinung und Überzeugung ist, dass es nicht sein kann, dass ein Mensch mit Behinderung, der sich aktiv in das Erwerbsleben einbringt, unterm Strich schlechter oder gleich gestellt wird mit jemandem, der gar nichts tut. Deshalb trete ich dafür ein, dass die behinderungsbedingten Assistenzleistungen ohne Anrechnung erbracht werden, wie das im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben bereits der Fall ist.
Mit freundlichen Grüße
Hans-Ulrich Rülke