Frage an Hans-Ulrich Rülke von Tilman K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,
bekanntermaßen meint der Petitionsausschuss des Landtages, dass das Problem aufgrund §37 LWaldG* limitierter Fahrradmobilität durch Ausnahmeregelungskonzepte zu lösen sei. Im folgenden geht es hier (!) nicht um die zweifelhafte Sinnhaftigkeit der "ZweiMeterRegel" oder der möglicherweise ebenso zweifelhafte Sinnhaftigkeit der vom Ausschuß lt. einschlägiger Pressemitteilung empfohlenen Alternative zum Petitum.
Es geht vielmehr um die Finanzierung dieser Alternative, die es nicht zum Nulltarif geben würde. Es wäre daher nicht solide, würde man die angesprochene Problematik angehen, ohne die hierfür relevanten finanziellen Hintergründe, Limits bzw. Perspektiven nachvollziehbar geklärt zu wissen.
Da Ihr Fraktionsmitglied Dr. Bullinger die Problematik ausweislich seiner entsprechenden Landtagsinitiative offensichtlich kritisch begleitet, darf ich von einer ebenso besonders kritischen Beobachtung aller, also auch der finanzpolitischen Facetten der Thematik "ZweiMeterregel" durch Ihre Fraktion ausgehen.
Daher frage ich insbesondere hinsichtlich der Planungen freizugebender Fahrradrouten inkl. zugrundezulegender Vernetzungs- und Besucherlenkungs und dazugehöriger Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren, Abstimmungsgespräche, Herstellung des Einvernehmens mit den einzelnen Waldeigentümern, etc. etc.),
- wie sich die vorgesehene Zeitschiene für die o.g. Alternative darstellt, also wann die o.g. Alternative umgesetzt sein soll und
- wie sich nach Ihren Informationen die Finanzplanung für diese Zeitschiene insgesamt bzw. auch als Teilbetrag im Haushaltsentwurf 2015, der zur Beratung und ggf. Beschlussfassung ansteht, darstellen wird.
Einer zeitnahen Antwort sehe ich mit Dank hierfür im voraus gerne entgegen.
Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
*) sog. "ZweiMeterRegel", s. a. bisheriges Verfahren zur Petition 3436
Sehr geehrter Herr Kluge,
die Kommunikationsstrategie der DIMB-Initiative "Open Trails", auf Abgeordnetenwatch möglichst viele Landtagsabgeordnete gelichzeitig zu möglichst vielen Einzelaspekten von § 37 Abs. 3 LWaldG zu befragen, halte ich nach der bereits erfolgten öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss gerade auch im Sinne Ihres Anliegens nicht für zielführend. Wenn Sie die Thematik ausführlich und konstruktiv mit meinen Fraktionskollegen und mir erörtern wollen, dann sind Sie herzlich zu einem Gesprächstermin bei der FDP/DVP-Fraktion in Stuttgart eingeladen. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung finden Sie unter www.fdp-dvp.de .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Ulrich Rülke