Frage an Hans-Ulrich Rülke von Paul S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,
das Bundesverfassungsgreicht hat das Parlament vor 3 Jahren beauftrag, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden.
Im Gegensatz dazu hat das Parlament 2010 in kurzer Zeit die milliardenschwere Hilfsprojekte für Griechenland und 2011 die Atomwnde vollzogen. Warum geht das alles in kurzer Zeit aber beim Wahlrecht geht nichts ?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundl. Grüßen
P. Spahr
Sehr geehrter Herr Spahr,
Ich danke fuer Ihre Anfrage, obgleich ich als Landesparlamentarier in die Wahlrechtsreform des Bundestages nicht involviert bin.
Nach meinem Kenntnisstand ist es das Ziel des Bundestages, bei der Reform moeglichst viele Fraktionen, also auch die Opposition, mitzunehmen. Bei der Reform des Landtagswahlrechts in der vorangegangenen Legislaturperiode haben wir es auch so gehalten. Ein Wahlrecht soll ja auch Akzeptanz haben, wenn die heutige Opposition morgen Regierung ist. Offensichtlich kann man sich nun in Berlin nicht einigen, was zu Zeitverzoegerungen fuehrt. Bei der Eurohilfe glaubte man - im Gegensatz dazu - sich keine Verzoegerungen leisten zu koennen.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr Hans-Ulrich Ruelke