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Hans-Ulrich Rülke
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Frage von Erik W. •

Frage an Hans-Ulrich Rülke von Erik W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,

die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Einvernehmen mit der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossen, ein "politisches" Moratorium für ein vor einem halben Jahr von eben diesen Parteien verabschiedeten Gesetz zu beschließen und mit dem Versenden der Abschaltanordnungen an die EVUs auch durchzusetzen.

Nun gibt es in der Welt der Juristen nach meiner Kenntnis keinen Einzigen, der diese Abschaltanordnung für legal ansieht. Nach dem Atomgesetz dürfen derartige Anordnungen so weit ich weiss nur bei einer akuten Gefährdung durch die Anlage, die zudem nachweisbar sein muss, verhängt werden. Dass diese Möglichkeit einer -legalen- Abschaltanordnung nicht gegeben ist, ergibt sich m.E. schon aus dem Begriff des "politischen" Moratoriums und dem Umstand, dass von heute auf morgen auf einmal von sieben AKWs eine konkrete Gefährdung ausgehen soll, von denen ein Tag zuvor keine Gefährdung ausgegangen sein soll.

Ich hätte folgende Frage zu meinen Ausführungen:
- Wer hat die absehbaren und voraussichtlich berechtigten Schadensersatzanforderungen der EVUs zu tragen?
- Würden Sie das Verhalten der Bundes- und Landesregierung, ein bestehendes Gesetz ohne aller Wahrscheinlichkeit nach ausreichender Rechtsgrundlage aus politischen Gründen auszusetzen, als legal und legitim erachten?
- In der Antwort auf die Fragen meines "Vor-Fragenden" lese ich, dass durch die Reaktorkatastrophe in Fukushima neue Erkenntnisse gewonnen wurden. Mir ist es aber jetzt nicht ganz klar, worin diese neuen KONKRETEN Erkenntnisse der schwarz-gelben Regierungen denn bestehen könnten? Es ist ja nicht so, dass bisher nicht bekannt gewesen wäre, dass AKW-Unfälle möglich sind und die Folgen eines solchen Unfalls katastrophal sind. Ich würde Sie in diesem Punkt um Aufklärung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wille

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wille,

Die neue Erkenntnis ist die, dass der extrem unwahrscheinliche Fall der Havarie eines Siedewasserreaktors in Japan eingetreten ist. Auch bei und gibt es solche Reaktoren, wie beispielsweise Phillipsburg I. Aufgabe der Politik ist es nun, dass man sicherstellt, ob ein Versagen der Kuehlsysteme auch hier moeglich ist, oder nicht. Wenn ja, muss der Reaktor, nach dem Prinzip Sicherheit zuerst vom Netz. Das Sicherheitsprinzip sticht nach meiner Auffassung auch jegliche wirtschaftlichen Interessen. Sollte ein allfaelliger Prozess dennoch verloren gehen, so traegt der Verursacher, damit die Politik die Kosten.

Mit freundlichen Gruessen

Hans-Ulrich Ruelke

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