(...) Wie Sie wissen, haben sich im Juni 2002 der Bund, das Land NRW und die Deutsche Bahn AG auf eine Finanzierungsvereinbarung verständigt, die auf deutschem Gelände einen dreigleisigen Ausbau inklusive Lärmschutz bzw. Schallschutzmaßnahmen der Verlängerungsstrecke der Betuwe-Linie bis nach Oberhausen vorsieht. (...)
(...) Mit diesem Beschluss bleibt die Deutsche Bahn AG zu 100 % im Bundesbesitz. Die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. (...)
(...) Die Strafandrohung, die die Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung vorsieht, ist durchaus ausreichend, um potentielle Steuerhinterzieher abzuschrecken. So ist es möglich, in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung ein Höchststrafmaß von zehn Jahren Freiheitsentzug zu verhängen. (...)
(...) Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleinerer Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern (in NRW: 40.000 – 60.000 Einwohnern) angesehen. (...)
(...) Die Unionsparteien haben sich unseren Vorstellungen einer gerechten Bürgerpflegeversicherung verweigert, würden sich alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamte oder Selbständige, zum Beitragssatz wie die 72 Millionen gesetzlich Pflegeversicherten beteiligen, hätten wir bis 2030 ausreichende finanzielle Mittel. Die Verweigerung ist umso weniger verständlich, als die Leistungen der Versicherung, privat wie gesetzlich, absolut identisch sind. (...)
(...) Dafür können aber das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht aufgehoben werden. Schornsteinfeger könnten zukünftig auch andere Gewerbe ausführen, wenn sie die handwerksrechtlichen Qualifikationen nachweisen. Wer sich um einen Kehrbezirk bewirbt, muss dort zukünftig nicht mehr seinen Hauptwohnsitz haben. (...)