Frage an Hans-Ulrich Krüger von Ulrich N. bezüglich Finanzen
Nach dem Fall Zumwinkel hat die SPD angekündigt, Steuersünder härter zu bestrafen. Siehe etwa hier: http://www.welt.de/wirtschaft/article1683472/Politiker_wollen_haertere_Strafen_fuer_Steuersuender.html
Können Sie mir sagen, wie weit diese Bestrebungen schon umgesetzt wurden?
Herzlichen Dank,
Ulrich Nehmen.
Sehr geehrter Herr Nehmen,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch.de“ vom 29.05.2008, in der Sie anfragen, ob der Strafrahmen für den Tatbestand der Steuerhinterziehung bereits erhöht worden ist.
Wie Sie wissen, hat gerade der Fall Zumwinkel die Diskussion hinsichtlich einer Verschärfung der Strafandrohung für das Delikt der Steuerhinterziehung forciert. Hierzu ist anzumerken, dass es allein mit einer Strafrahmenerhöhung nicht getan ist. Die Strafandrohung, die die Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung vorsieht, ist durchaus ausreichend, um potentielle Steuerhinterzieher abzuschrecken. So ist es möglich, in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung ein Höchststrafmaß von zehn Jahren Freiheitsentzug zu verhängen.
Zur Bewältigung der Steuerkriminalität gibt es leider keine einfachen Rezepte. Einerseits müssen die Betrugsmöglichkeiten und damit die vorhandenen Anreize effizient eingegrenzt werden. Andererseits gilt es, die tatsächlichen Betrugsfälle aufzudecken und konsequent straf- wie steuerrechtlich zu verfolgen.
Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion vor allem die Bundesländer dazu auf, die personelle Ausstattung der Steuerfahndungen zu verstärken. Denn: Im Zuge der Zumwinkel-Affäre ist erkennbar geworden, dass es einzelne Länder mit der Erfüllung dieser Pflicht nicht sehr genau nehmen. So hat gerade das Land Nordrhein-Westfalen kürzlich erst beschlossen, bei den Steuerfahndungsabteilungen zu sparen und die Zahl der gut ausgebildeten Steuerfahnder und Betriebsprüfer zu reduzieren. Dies ist eine kurzsichtige Entscheidung, da jeder Steuerfahnder nach Schätzungen von Experten dem Staat jährlich 700.000,- bis 1.000.000,- Euro einbringt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus auch den verstärkten Einsatz neuer Instrumente der automatisierten Datenverarbeitung und den gezielten Einsatz materieller Ressourcen der Finanzverwaltungen, um für eine effektive steuerliche Betrugsbekämpfung hinzuwirken. Hierzu sind insbesondere so genannte Risikomanagementsysteme weiter zu entwickeln und zügig einzusetzen.
Eine wichtige weitere Forderung ist, auf europäischer Ebene die Entwicklung gemeinsamer Abwehrmaßnahmen gegen negative Wirkungen zu unterstützen, die von Steueroasen und anderen Staaten und Gebieten ausgehen, damit Steuerschlupflöcher geschlossen, Steuerflucht und Steuerhinterziehung eingedämmt und die Aushöhlung der steuerlichen Ermessungsgrundlage der Mitgliedsländer verhindert werden können.
Die wichtigste Forderung - die ich eingehend bereits erwähnte - ist aber, die Länder dazu aufzufordern, die Steuerfahndung personell so zu stärken, dass das Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung signifikant steigt.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB