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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Christian B. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Christian B. bezüglich Verkehr

Wie ich lesen konnte, haben Sie der Bahnprivatisierung zugestimmt. Hätte sich Ihr Abstimmungsverhalten im Lichte der Tatsache, daß durch die Hintertür offenbar ein erheblich größerer Teil als die abgestimmten 24,9% privatisiert werden sollte ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,557252,00.html ) anders dargestellt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braumann,

herzlichen Dank für Ihre Mail über „abgeordnetenwatch.de“ vom 05.06.2008 zum Thema Bahnprivatisierung.

Der Deutsche Bundestag hat am 30.05.2008 dem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG mit großer Mehrheit zugestimmt.

Mit diesem Beschluss bleibt die Deutsche Bahn AG zu 100 % im Bundesbesitz. Die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Der Beschluss des Bundestages ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 % an einer Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazugehörigen Dienstleistungen zusammengefasst sind. Im Umkehrschluss heißt das: 75,1 % der Gesellschaft werden nicht privatisiert. Private Investoren werden weder an der DB AG noch an den Infrastrukturunternehmen beteiligt. Dritte erhalten keinen Einfluss auf die Strategie des Konzerns. Der Bund wird damit seiner im Grundgesetz festgelegten Infrastruktur und Angebotsverantwortung auch in Zukunft vollständig nachkommen. Bei dem Beschluss haben wir zwei wichtige Sicherungen eingebaut, damit die Gemeinwohlinteressen gewährt bleiben und der Bund seinen Verpflichtungen im Rahmen des Artikel 87e Grundgesetz sogar noch besser wahrnehmen kann.

Die Bundesregierung schließt einen Beteiligungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG. In diesem Vertrag sind die wesentlichen Merkmale der künftigen Unternehmensstruktur festgehalten. Hier konnte sich die SPD gegenüber der Union klar durchsetzen. Die Union wollte keinen Vertrag, für uns war dies aber nicht verhandelbar.

Der Bund erhält durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zum ersten Mal ein ergebnisorientiertes Instrumentarium an die Hand, um die Durchsetzung seiner grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung deutlich zu verbessern und die Qualität im Schienennetz bei den Bahnhöfen durchzusetzen. Folgende Punkte sind hierbei aber besonders wichtig:
1.) Die konzernrechtliche Zusammenfassung von Eisenbahninfrastruktur, Verkehrs-, Logistik- und Dienstleistungsunternehmen unter der einheitlichen Leitung der DB AG als Muttergesellschaft bleibt auch nach erfolgter Teilprivatisierung der DB-Gesellschaften erhalten. Private Investoren werden bis zur Höhe von 24,9 % an den DB-Gesellschaften beteiligt.
2.) Festgelegt ist auch: Eine Umgehung der 24,9 %-Regelung durch eine höhere Beteiligung an einem Subunternehmen ist nicht möglich. 24,9 % bleiben 24,9 %. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Verkehr diese entsprechenden Textpassagen korrigiert. Die vier Unternehmen DB Regio, DB Fernverkehr, Railion Deutschland AG und DB Schenker müssen zu 100 % im Besitz der DB AG bleiben.
3.) Im Beteiligungsvertrag ist der Erhalt des Fernverkehrsangebotes festgelegt. Damit der Bund seiner grundsätzlichen Verantwortung nach Artikel 87e Grundgesetz nachkommen kann, verpflichtet sich die DB AG, dem Bundesverkehrsministerium so frühzeitig wie möglich vor jedem Fahrplanwechsel über alle beabsichtigten wesentlichen Veränderungen des Personennahverkehrs und der Darlegung der zugrundeliegenden Bedarfsanalysen zu berichten.
4.) Die weiter zu 100 % in Bundesbesitz befindliche DB AG wird auch künftig den ganzen Konzern führen. Dafür werden alle wichtigen Steuerungseinheiten wie das Controlling, die Planung, die Konzernstrategie oder die Kommunikation bei der DB AG bleiben.
5.) Festgeschrieben ist im Beteiligungsvertrag auch, dass die DB AG verpflichtet ist, den konzerninternen Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten.

Fazit: Die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG schafft neue finanzielle Handlungsmöglichkeiten. Die Verkaufserlöse fließen zu gleichen Teilen in den Bundeshaushalt, in die Eigenkapitalerhöhung der Bahn und in Investitionen in den Schienenverkehr.

Nur unter diesen vorgenannten Bedingungen war die SPD-Bundestagsfraktion bereit, eine Teilprivatisierung zu akzeptieren. Selbstverständlich werden wir auch in Zukunft darauf achten, dass die festgeschriebene 24,9 %-Regelung nicht missbraucht wird.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.

Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB