Portrait von Hans-Ulrich Krüger
Hans-Ulrich Krüger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Ulrich Krüger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard K. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Gerhard K. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Dr. Krüger,
welchen Standpunkt vertreten Sie in der jetzigen öffentlichen Debatte zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten?

Portrait von Hans-Ulrich Krüger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kleefeld,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Thema Diätenerhöhung über „abgeordnetenwatch.de“ vom 15.05.2008.

Wie Sie wissen, ist auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion die Tarifanpassung der Diäten in dieser Legislaturperiode ausgesetzt worden.

Das Bundesbesoldungsanpassungsgesetz ist daher ohne die vorgesehene Angleichung der steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung an die Besoldungsstufe R6/B6 verabschiedet worden.

Hintergrund dieser Debatte ist, dass der Deutsche Bundestag nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden muss. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleinerer Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern (in NRW: 40.000 – 60.000 Einwohnern) angesehen. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Diese Bezugsgröße ist im Laufe der Jahre aber nie erreicht worden.

Nach mehreren Null-Runden wurden dann Ende letzten Jahres die Abgeordnetenbezüge - bezogen auf einen Zeitraum von sechs bzw. sieben Jahren - einer linearen Einkommensverbesserung von circa 1,5 Prozent pro Jahr unterzogen und verzichteten endgültig auf die Gleichstellung der Einkommenssituation der Abgeordneten mit der der Bürgermeister, da die jährliche Sonderzuwendung aus dem Vergütungsbereich ausgespart wurde.

Im Jahre 2008 nun wurden im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst Tariferhöhungen zwischen den Tarifvertragsparteien beschlossen. Dieser Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist auch auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes Eins zu Eins übernommen worden mit der Folge, dass auch die Besoldungsgruppen B6 tariflich angepasst wurden. Diese tarifliche Anpassung sollte aufgrund der Vereinbarung, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an der Besoldungsstufe B6 orientiert, auch auf die Diäten angepasst werden.

Diese Anpassung ist nun auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion ausgesetzt worden.

Im Rahmen der gesamten öffentlichen Diskussion zur Abgeordnetenentschädigung bleibt meines Erachtens daher zu überlegen, wie der neue Souverän die Frage einer gerechten und auch in der Öffentlichkeit zu vertretenden Abgeordnetenentschädigung regeln kann.

Lassen Sie mich als Letztes noch bemerken, dass mir als ehemaliger Bürgermeister der Stadt Voerde mit der Besoldungsgruppe B5 zuzüglich einer Aufwandsentschädigung nach Eingruppierungsverordnung und Weihnachtsgeld eine Besoldung nach B6 ohne Aufwandsentschädigung und ohne Weihnachtsgeld und ohne Urlaubsgeld als angemessen erschien.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB