(...) Stattdessen halte ich mich an die speziell für Feuerwaffen mit guten Gründen entwickelte Norm: Niemals aus Spaß und Spiel auf Menschen richten. Ich finde, dieses Gebot sollte auch alle nachgebildeten und abgeleiteten ´Schießprügel´ einschließen. (...)
(...) Natürlich konnte und wollte ich Herrn Tauss diese Seiten nicht zeigen, weil ich davon keine eigenen Erkenntnisse habe und danach niemals gesucht hatte. (...) Herr Tauss differenziert in seiner Email nicht ausreichend zwischen Löschung eines contents und access-blocking. (...)
(...) Wollen Sie dies zugeben und argumentieren, Paintball sei trotzdem unbedenklich, weil man sich ja auch an andere Sportarten gewöhnt habe, die (aus Ihrer Sicht) als ähnlich bedenklich zu gelten hätten? (...)
(...) Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder beim Paintball werden die Tötung oder Verletzung von Mitspielern simuliert. Dann wäre dieser ‚Sport’ jedenfalls verbotswürdig und sollte auch verbotsfähig sein. (...)
(...) Sie müssen diese Fragen nicht für mich beantworten. Ich habe mir meine Meinung zu Paintball schon gebildet: Man zielt und schießt nicht mit Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Geräten zum Spaß auf Menschen, egal wie. (...)
(...) Gleichwohl halte ich das access-blocking im Falle von Kinderpornographie für eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Kriminalprävention. Ich verstehe NICHT, wie man dagegen im Grundsatz etwas haben kann. (...)