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Hans-Peter Uhl
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Frage von Patrick P. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Patrick P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

auch meine Frage ist bezüglich des geplanten Verbots von Paintball.

Ich bin 25 Jahre alt, angehender Dipl. Ingenieur, Marktgemeinderat sowie Jugendbeauftragter in Schöllnach.
Zusätzlich noch Leiter der Ski- un Snowboardschule der SC Schöllnach.
Ich spiele seit meinem 19. Lebensjahr Paintball und kann daher den Vorschlag des Innenausschusses bezüglich Paintball nicht ganz nachvollziehen.

Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass Paintball das "Töten" simuliert und "Sittenwidrig" sei?

Dies ist definitv nicht der Fall. Paintball ist ein weltweit angesehener Sport, welcher sich etabliert hat und sogar andere "neue" Sportarten (Funsport) in der beliebheit bereits überholt hat (z.B. BMX, Snowboarding,...).

Bitte erheben Sie Ihre Stimme gegen das geplant Verbot dieser Sportart und unterstützen SIe nicht den blinden Aktionismus.

In einer Demokratie sollte jeder sich entfallten können, solange er keine anderen damit beeinträchtigt. Paintball darf nur auch Privatfelder betrieben werden und ist somit der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich. PB darf erst ab 18 gespielt werden und gefährdet somit auch keine Kinder und Jugendlichen. Wir haben in Deutschland bereits die strengsten auflagen was PB betrifft und das weltweit!!!

Ich bitte Sie nochmals, nicht Ihrer Fraktion oder gr. Koalition anzuschließen, sondern sich eigenem Ermessen abzustimmen.
Diese Thema wird übrigens auch sehr heiß in Foren wie Spiegel, Focus, Süddeutsche diskutiert.

Sollten Sie Fragen bezüglich Paintball haben, oder Information hierzu benötigen, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Patrick Popelyszyn

"Sollte eine Gesellschaft Ihre Freiheit zu gunsten Ihrer Sicherheit aufgeben, so hat sie beides nicht verdient" -Benjamin Franklin

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Popelyszyn,

im Falle von Laserdrome hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass das Zielen und Schießen auf Menschen als simuliertes Töten und Verletzen ausgelegt werden kann und insofern einen verbotswürdigen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/4849.pdf (Insbesondere Seite 9-13)

Sie argumentieren, dass dies bei Paintball nicht in vergleichbarer Weise der Fall sei.

Sie sollten über folgende Fragen nachdenken:

- Finden Sie es richtig, dass Paintball erst ab 18 Jahren gespielt werden darf? Wenn ja: Warum, wenn Sie Paintball für völlig harmlos halten? Wenn nein: Warum ist das Eintrittsalter ab 18 Jahren für Sie ein Pro-Argument für Paintball?

- Inwiefern unterscheiden sich die Regeln in Deutschland von den weltweiten Spielregeln? Wenn es in Deutschland strengere Regeln gibt, warum? Liegt es nur daran, dass diese ´Spiele´ in Deutschland besonders kritisch gesehen werden? Hätten die Paintballer in Wahrheit lieber weniger strenge Regeln? Warum bedarf es überhaupt besonderer Regeln, wenn alles eigentlich ganz harmlos ist?

Sie müssen diese Fragen nicht für mich beantworten. Ich habe mir meine Meinung zu Paintball schon gebildet: Man zielt und schießt nicht mit Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Geräten zum Spaß auf Menschen, egal wie.
Sie sollten über diese Fragen nachdenken in Bezug auf die Öffentlichkeit, der Sie beibringen wollen, dass Paintball ein normaler oder besonders löblicher Sport sei.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl