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Hans-Peter Uhl
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Frage von Matthias Z. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Matthias Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

Die Internetsperren, die in Deutschland eingeführt werden sollen gibt es ja in anderen Ländern bereits. Diese Listen sind ja auch inzwischen allgemein verfügbar. Es wurde nachgewiesen, dass auf diesen Listen zu einem großen Teil Seiten aufgelistet wurden, die nicht illegal waren und keine dokumentierten Missbrauch von Kindern darstellten.

Sie halten es für ausgeschlossen, dass dies auch in Deutschland geschehen kann.

Für den Fall, dass Beamte des BKA gegen das Grundgesetz verstoßen sollten und nicht nachweisen könnten, dass eine gesperrte Seite wirklich illegal war, welche Strafen sind für diesen Fall gegen die verantwortlichen Beamte vorgesehen? Sind Beamte, die gegen das Grundgesetz verstoßen für den Staat tragbar?

Welche Konsequenzen hätte es für Minister, Politiker oder andere Personen, wenn sie einen solchen Grundgesetzverstoß anordnen? Würde ihnen eine Haftstrafe drohen?

Wie soll das BKA für entstandene Schäden haften? Verstöße gegen die Grundpfeiler unserer Demokratie, die Meinungs- und Pressefreiheit lassen sich nicht finanziell ausdrücken.

Wie lässt dich überprüfen, dass keine legalen Inhalte auf der Sperrliste sind. Journalisten und Internetnutzer, die die Sperrliste überprüfen wollen, machen sich strafbar.

Sehr viele Sperrlisten anderer Länder sind im Internet abrufbar und liefern Nutzern von Kinderpornographie somit Listen, auf denen sie Kinderpornos finden. Ist nicht zu befürchten, dass die Sperren das Gegenteil von dem gewünschten erziehen?

Die meisten kinderpornographischen Internetseiten liegen in Europa (auch in Deutschland), den USA und Australien. In all diesen Staaten ist es sehr einfach das Material aus dem Internet löschen zu lassen.
Die Kinderschutzorganisation CareChild hat innerhalb eines Tages anhand der dänischen Sperrliste die Löschung aller getesteten Kinderpornographieseiten erreicht. Warum lassen deutsche Behörden bekannte Seiten nicht löschen anstatt leicht umgehbar zu sperren?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ziegler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ziegler,

wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass jemand – unter Umständen ein Beamter, Politiker o.a. – eine Straftat begangen hat, müssen Sie Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft stellt dann Ermittlungen an und erhebt ggf. Anklage. DieHöhe der möglichen Strafe hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Das Strafrecht sieht natürlich auch Haftstrafen vor. Ob und inwiefern ein Beamter nach einem Rechtsbruch für den Dienst noch tragbar ist, ist auch in jedem Einzelfall zu entscheiden. Natürlich gibt es Disziplinarstrafen bis hin zur Entlassung.

Unabhängig steht Ihnen der Rechtsweg offen (Verwaltungsgerichte), wenn Sie den Eindruck haben, durch einen behördlichen Rechtsbruch oder eine Fehlentscheidung geschädigt worden zu sein.

Das BKA bzw. die Verwaltung des Bundes haftet ggf. für Fehler und entstandene Schäden entsprechend den Urteilen der unabhängigen Justiz.

Um derartige Fragen ausführlich zu erörtern, sollten Sie sich an den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens wenden.

Was kinderpornographische Internetseiten anbelangt, so ist die Löschung eines contents natürlich 100 Mal besser als jedes access-blocking. Wenn von privater Seite die Löschung eines strafbaren Inhalts im Internet angeregt wird und diese private Stelle dazu nicht selbst strafbare Handlungen begeht, ist das nur zu begrüßen. Die Polizeibehörden sind aufgefordert, dazu ebenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies geschieht auch fortlaufend, aber Verbesserungen sind immer möglich und angeraten.

Gleichwohl halte ich das access-blocking im Falle von Kinderpornographie für eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Kriminalprävention. Ich verstehe NICHT, wie man dagegen im Grundsatz etwas haben kann. Aber natürlich müssen Sperrlisten sehr sorgfältig erstellt und aktualisiert werden und für eine wirksame Geheimhaltung gesorgt werden. Wenn es dafür im Ausland schlechte Beispiele gibt, ist das noch längst kein Beweis, dass es nicht besser geht.

Die technischen und rechtlichen Details werden derzeit im zuständigen Wirtschaftsausschuss beraten. Ich selbst gehöre dem Innenausschuss an und bin mit der Materie daher persönlich nicht mehr näher befasst. Nach der Anhörung (27.5.09) hat meine Fraktion eine PM veröffentlicht: http://www.cducsu.de/Titel__kinderpornographie_im_internet_praevention_staerken_und_klarheit_schaffen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__13192/Inhalte.aspx

Im Übrigen sehe ich einen Widerspruch in Ihren Fragen. Einerseits vermuten Sie, dass Sperrlisten untaugliche und nicht geheim zu haltende Stümperei sind. Andererseits befürchten Sie mangelnde Kontrollmöglichkeiten und eine Erschütterung der „Grundpfeiler unserer Demokratie“. Ich sehe beide Befürchtungen als unbegründet an. Das access-blocking wird funktionieren und wird weder dem Rechtsstaat noch der Demokratie zum Nachteil gereichen.

Noch was zum Thema „Grundpfeiler der Demokratie“: Dazu gehört auch ein Grundvertrauen in die bewährte Arbeit der Sicherheitsbehörden und ihrer vielen qualifizierten Mitarbeiter. Die Entwicklung unserer staatlichen Ordnung in den letzten Jahrzehnten und die Erfahrung des alltäglichen Lebens rechtfertigen schrille Misstrauensbekundungen gegen ‚den Staat’ in keinster Weise.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl