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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jonathan M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jonathan M. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

der Versuch, bei dem von der Kinderschutzorganisation CareChild 20 Hoster von Webseiten, die sich auf der dänischen Sperrliste befanden angeschrieben wurden und 16 der Seiten innerhalb von Stunden vom Netz genommen wurde und bei den anderen eine Überprüfung ergab, daß es sich nicht um kinderpornographisches Material handelte, ist Ihnen ja bekannt. Sie haben ja in Ihren Antworten hier auf abgeordnetenwatch auch bereits klar gemacht, daß Sie ebenfalls dafür sind, daß Internetseiten vom Netz genommen werden und nur solche auf der Sperrliste landen, bei denen dies nicht möglich ist.

Meine Frage lautet nun: Ich gehe davon aus, daß die dänische Sperrliste die dem oben genannten Versuch zu Grunde lag, auch den deutschen Behörden bekannt war. Weshalb waren die Seiten dann noch im Netz? Weshalb hat CareChild die Hoster angeschrieben und nicht die deutschen Behörden? Ist Ihnen bekannt daß irgendwelche Konsequenzen aus diesem Versagen gezogen wurden? Um es salopp auszudrücken: Sitzen jetzt irgendwo - wie ich es schwer hoffen will - im BKA oder im Familienministerium 10-20 Fachleute, ermitteln die Hoster von ihnen bekannten kinderpornographischen Webseiten - z.B. von den im Internet kursierenden Sperrlisten und schreiben diese an? Wenn nein: Warum nicht? Und falls ja: Gibt es schon einen Zwischenstand zu vermelden? Es wäre ja sehr peinlich, wenn z.B. CareChild den Versuch in 2 Wochen wiederholt, Seiten noch im Netz sind und wieder innerhalb von wenigen Stunden aufgrund deren Initiative vom Netz genommen werden.
Stimmen Sie mir zu, daß die Glaubwürdigkeit der Politik in Sachen Internetsperre und Bekämpfung von Kinderpornographie dann schweren Schaden nehmen würde?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich betrachte es als Fortschritt, dass auch alle Kritiker von Internetsperren heute davon ausgehen, dass es im Internet frei verfügbare Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gibt. Das war nicht immer so. Als ich Anfang letzten Jahres zum ersten Mal die Idee des access-blocking öffentlich unterstützt habe, schrieb mir der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) am 3.9.2008 eine Email mit diesem Inhalt:

"Lieber Kollege Uhl, ich finde es ja hoch interessant, dass sie von den Chinesen lernen wollen, wie man missliebige Seiten aus dem Internet entfernt. Ganz nebenbei: Das funktioniert bei uns auch schon. Ich habe Ihnen deshalb auch schon mehrfach angeboten, Ihnen mal das Internet zu erklären. Bei dieser Gelegenheit koennten Sie mir dann gleich noch die von Ihnen entdeckten frei zugaenglichen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zeigen. Sie wuerden Sie nicht finden, weil hier längst gehandelt wurde."

Natürlich konnte und wollte ich Herrn Tauss diese Seiten nicht zeigen, weil ich davon keine eigenen Erkenntnisse habe und danach niemals gesucht hatte.

Herr Tauss differenziert in seiner Email nicht ausreichend zwischen Löschung eines contents und access-blocking. (Letzteres funktioniert bei uns natürlich noch nicht. Dies wird aktuell ja erst diskutiert.)

Herr Tauss hat jedoch in einem wichtigen Punkt Recht, nämlich dass das Löschen von contents mit kinderpornographischen Inhalten bei uns ein wichtiges Anliegen der Polizei ist: Z.B. die Netzwerkfahndung beim Bayerischen LKA fahndet anlassunabhängig im Internet und in anderen Datenfernübertragungsnetzen nach Herstellern und Verbreitern kinderpornografischer Darstellungen. Um diesem kriminellen Kreis auf die Spur zu kommen, ist die Polizei auch sehr stark auf die Hinweise von Internet-Nutzern angewiesen und nimmt Mitteilungen (auch anonymer Art) entgegen, die zur Klärung der zugrundeliegenden Straftaten führen können.

Auch das BKA ist natürlich nicht untätig: In Folge einer langjährigen und intensiven Zusammenarbeit mit den ´Hotlines´ (u.a. eco Verband e.V., Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia e.V.) hat es eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Hierin verpflichten sich die Hotlines, eingehende Hinweise auf Kinderpornographie ans BKA weiterzuleiten sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die schnellstmögliche Entfernung dieser Inhalte gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hinzuwirken. Vgl. http://www.eco.de/arbeitskreise/202_4453.htm

Die Erfahrung zeigt, dass die Provider auf entsprechende Hinweise reagieren. Regelmäßig werden daher kinderpornographische Inhalte von Servern entfernt. Aber bei massenhaftem Anfall und kurzlebiger Präsenz kinderpornographischer Internetseiten liegt es in der Natur der Sache, dass die zuständigen Beamten nicht fortlaufend alle (ausländischen) Seiten erfolgreich einer Löschung zuführen können. Verbesserungen sind natürlich in dieser Hinsicht wünschens- und erstrebenswert.

Wenn daher - wie Sie schreiben - von privater Seite die Löschung eines strafbaren Inhalts im Internet angeregt wird und diese private Stelle dazu nicht selbst strafbare Handlungen begeht, ist dies aus meiner Sicht nur zu begrüßen.

Unabhängig davon halte ich das access-blocking im Falle von Kinderpornographie für eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Kriminalprävention - weil dieser flankierende Ansatz eine schnellere Reaktion auf die ständige Fluktuation von kinderpornographischen Webinhalten ermöglichen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl