(...) Ablieferer radioaktiver Abfälle, z.B. Kernkraftwerksbetreiber, gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtungs- und Betriebskosten) einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager zu tragen. Auch die Kosten für die Planung und Standorterkundung für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind danach von den Verursachern zu tragen. Für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, dies sind im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung, wird Gorleben auf seine Eignung untersucht. (...)
(...) Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes. Bei aller verständlichen Enttäuschung über ausgebliebene Einkommenszuwächse werden die Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die vom realen Arbeitsplatzverlust bedroht sind, eine Rechnung kaum nachvollziehen können, die ausbleibende Einkommenszuwächse mit Gehaltsrückständen gleichsetzt. (...)
(...) Das Einkommensteuergesetz folgt der Logik, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Besserverdienende tragen entsprechend mehr zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte bei als Geringverdiener. (...)
(...) Jedenfalls ist Ihre Vermutung unzutreffend, dass wir in einem provisorischen bzw. irgendwie ungenügenden verfassungsrechtlichen Zustand leben würden. (...)
Sehr geehrter Herr Bauer,
(...) Mir war das Problem von Minusguthaben auf Prepaidkarten bisher nicht bekannt. (...) Momentan traue ich mir kein Urteil zu, ob dies zwingend ein Regulierungsthema für die Politik ist oder ob dies in die Eigenverantwortung des Verbrauchers fällt, sich über die Vertragsbedingungen - insbesondere die AGB’s - zu informieren. (...)