Frage an Hans-Peter Uhl von Steffen M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
aus gegebenem Anlass würde ich gerne darauf hinweisen, dass sich in den letzten Jahren der Eindruck verstärkt hat, bei Telekommunikationsfirmen handelt es sich um Unternehmen des organisierten Verbrechens.
Seit vielen Jahren werden hier die Kunden systematisch um gerade so kleine Summen betrogen, dass sich der Gang vor Gericht "nicht lohnt".
In der Summe dürften aber Schäden in Milliardenhöhe entstehen.
Dies ist doch eigentlich ein klassischer Fall für die Abgeordneten als Vertreter der Interessen der Bürger.
Es ist mir unbegreiflich, dass es nicht möglich sein soll diese Firmen dazu zu zwingen, ein transparentes Abrechnungssystem einzuführen.
Im konkreten Fall hat unsere Tochter (14 Jahre) mit ihrem Prepaid- Handy in Frankreich telefoniert.
Bei der Rückkehr befand sich das Guthabenkonto mit 32 Euro im Minus, d.h., um erneutes Guthaben aufzuladen, müsste man zunächst den negativen Saldo ausgleichen.
Auf die Rückfrage, wie dies bei einem Prepaid- Vertrag überhaupt möglich sei, wurde mir erklärt, in den AGBs würde darauf hingewiesen, dass die Abrechnung bei Roaming- Gebühren verzögert erfolgen könnte, in dem Fall unserer Tochter auch um 4 Tage!
In den Preislisten des Anbieters steht allerdings, dass man bei diesem Modell auch im Ausland nur dann telefonieren könnte, wenn auf dem Konto genügend Guthaben vorhanden wäre.
Wie gesagt, ich möchte Sie hier nicht mit Einzelschicksalen langweilen - aber die Erfahrung der letzten Jahre hat doch gezeigt, dass diese Art von Vorgehen bei diesen Unternehmen Methode hat und die Politik immer drei Schritte hinterher zu hinken scheint.
Die Annehmlichkeiten der modernen Telekommunikationstechnik sind ja nicht zu leugen, ich glaube dass auch jeder bereit ist einen angemessenen Preis dafür zu zahlen, aber man sollte endlich Schluss machen mit den Hütchenspielertricks der Konzerne.
Herr Abgeordneter, bitte übernehmen Sie!
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Malzacher
Sehr geehrter Herr Malzacher,
für Ihren Hinweis herzlichen Dank. Mir war das Problem von Minusguthaben auf Prepaidkarten bisher nicht bekannt. Eine kleine Internetrecherche bestätigt jedoch, dass es einige Firmen gibt, die dieses zweifelhafte Geschäftsgebahren an den Tag legen: http://www.heise.de/mobil/artikel/Nachberechnete-Gebuehren-trotz-Vorkasse-222473.html
Dieses Thema ist in der Tat ärgerlich, zumal Prepaidkarten ja insbesondere von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Momentan traue ich mir kein Urteil zu, ob dies zwingend ein Regulierungsthema für die Politik ist oder ob dies in die Eigenverantwortung des Verbrauchers fällt, sich über die Vertragsbedingungen - insbesondere die AGB’s - zu informieren.
Jedenfalls rate ich Ihnen, Ihre Beschwerde mit genauer Nennung des Mobilfunkanbieters und der Passage im Vertrag auch dem Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) mitzuteilen: https://www.bmelv.de/cln_173/DE/Servicemenue/Kontakt/kontakt_node.html
Generell ist das Thema der Roaming-Gebühren politisch ja schon in Bearbeitung: http://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/Roaming.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl