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Hans-Peter Uhl
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Gerhard S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

im Rahmen des Sparpaketes soll auch eine Gehaltskürzung der Bundesbeamten beschlossen werden.

Wieso sind Beamtenbezüge der Willkür der Abgeordneten ausgesetzt?
Vor einem Jahr wurde das sowieso schon gekürzte 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) in die regulären Monatsbezüge eingerechnet. Seitens der Regierung erfolgte die Zusage, dass die angeblich vorübergehende zusätzliche Kürzung des 13. Gehaltes wie versprochen ab 01.01.2011 wieder rückgängjg gemacht wird. Um die Milliardenverluste der Banken auszugleichen wird nun diese Zusage einfach gebrochen.

Muss ich mich als Beamter für die Zukunft darauf einstellen, dass mein Gehalt nur noch dann in voller Höhe gezahlt wird, wenn die Herren Abgeordneten glauben, dass es gerade in die Haushaltslage passt?

Wieso denken Abgeordnete laut über Diätenerhöhungen nach, wenn laut Bundesregierung nicht genügend Geld vorhanden ist, um die zugesagten Beamtengehälter zu bezahlen.

Eine Bitte noch antworten Sie nicht, dass in der Krise jeder einen Beitrag leisten muss. Sie wissen am Besten, dass es bestimmte Personengruppen gibt, die keine Beiträge in "Krisenzeiten" leisten.

Stimmen Sie für diese willkürliche Gehaltskürzung?

Gerhard Schettel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schettel,

die von Ihnen angesprochene, ursprünglich für 1. Januar 2011 vorgesehene Wiedereinführung der Sonderzahlung für Beamte ist derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Es wird dazu auch noch eine öffentliche Anhörung geben.

Der Hintergrund ist Folgender: Die Beschlüsse der Haushaltsklausur des Bundeskabinetts vom Anfang Juni 2010 sehen im Hinblick auf die Sonderzahlung vor, die nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgesehene Erhöhung der Dienstbezüge um 2,4 % zum 1. Januar 2011 zunächst nicht wirksam werden zu lassen. Die entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidungen sollen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 erfolgen. Das wird gegenüber der bisherigen Erwartung zu Einschnitten führen.

Ich erlaube mir aber folgenden Hinweis: Die Besoldungsentwicklung im Bund verläuft grundsätzlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach der Einkommensrunde 2008/2009 mit einer durchschnittlichen linearen Steigerung von 7,7% sollen die Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes voraussichtlich auch 2010 und 2011 steigen, und zwar in drei Schritten um insgesamt 2,1%. Diese Entwicklung kann sich mit der Entwicklung in anderen Branchen durchaus messen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass im Krisenjahr 2009 die Bruttogehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken sind.

Im Rahmen der Diskussion darf zudem nicht vergessen werden: Die Sonderzahlung wurde zu einem Teil bereits zum Juli 2009 in die Monatsgehälter integriert. Diese Maßnahme wird jetzt nicht zurückgenommen. Die Sonderzahlung ist eine besoldungsrechtliche Nebenleistung. Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes. Bei aller verständlichen Enttäuschung über ausgebliebene Einkommenszuwächse werden die Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die vom realen Arbeitsplatzverlust bedroht sind, eine Rechnung kaum nachvollziehen können, die ausbleibende Einkommenszuwächse mit Gehaltsrückständen gleichsetzt.

Die Zurückführung der Neuverschuldung, die das zentrale Anliegen der Beschlüsse der Haushaltsklausur ist, liegt im besonderen Interesse der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Nur auf der Grundlage geordneter Staatsfinanzen kann der Bund jetzt und in der Zukunft seine Personalausgaben bestreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl