(...) "Reichensteuer" mitteilen. Als "Reichensteuer" wird die Anhebung des Höchststeuersatzes der Einkommensteuer von 42% auf 45% für zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro für Alleinstehende und 500.000 Euro für Verheiratete bezeichnet. Das Volumen der Reichensteuer beträgt für das Jahr 2010 etwa 1 Mrd. (...)
(...) Die jeweils die Mehrheit tragenden Parteien haben die Verpflichtung, im Sinn des von uns als Bürgerinnen und Bürgern erteilten Regierungsauftrags ihre Arbeit zu tun. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages würde nur die Gelegenheit geben, vor diesem Auftrag - und sei es unter öffentlichem Druck - davon zu laufen. (...)
(...) Vor dem Hintergrund der schweren Turbulenzen an den Finanzmärkten während der letzten Monate ist es unsere Aufgabe, das "Krisenverschärfungspotenzial" der Finanzmärkte zu reduzieren. Mit dem Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte wollen wir die zurzeit gefährlichsten Finanzinstrumente verbieten. Das heißt konkret: (...)
(...) Die geltenden Hinzuverdienst- und Minijob-Regelungen bieten tendenziell mehr Anreiz, gering vergütete Tätigkeiten anzunehmen als den Leistungsbezug durch höhere Einkommen zu verringern. Die Bundesregierung hat daher Mitte November 2009 in Meseberg beschlossen, eine Änderung der Erwerbstätigenfreibeträge zu prüfen, mit dem Ziel, die Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen. (...)