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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Halgurd G. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Halgurd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedrich,

Wie Sie wissen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Klage gegen die Auflösung des 15.Deutschen Bundestages im Jahre 2005 die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der „auflösungsgerichteten Vertrauensfrage“ bestätigt. Im Zusammenhang mit der vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellten Vertrauensfrage, sprachen sich verschiedene Abgeordnete verschiedener Parteien(auch solche, die den Weg der „auflösungsgerichteten Vertrauensfrage“ begrüßten – was in meinen Augen ein wenig seltsam anmutet) dafür aus, dass in der folgenden Legislaturperiode angestrengt werden solle, ein direktes Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages via Abstimmung über eine Auflösung im Plenum(mit hohen Mehrheitshürden) durchzusetzen.

Meine Frage lautet:

1. Welche Position nehmen Sie persönlich und welche Position nimmt Ihre Partei bzw. Ihre Fraktion zu der Frage eines solchen direkten Selbstauflösungsrechtes des Deutschen Bundestages ein?

und

2. Wie schätzen Sie die Meinungsverhältnisse bzw. die Durchsetzungsfähigkeit eines solchen Selbstauflösungsrechtes im gesamten Deutschen Bundestag ein?

Mit freundlichsten Grüßen
H. Gharib

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gharib,

das Bundesverfassungsgericht hat, so lese ich sein Urteil über die von Herrn Schröder 2005 auf Bestellung verlorene Vertrauensfrage, eine "auflösungsgerichtete Vertrauensfrage" als Notlösung akzeptiert. Die daraus sowohl von einigen Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Fraktionen wie auch in Kommentaren und Stellungnahmen aus Wissenschaft und Publizistik gezogene Schlussfolgerung, aus dieser Notlösung ein noch leichter handhabbares Instrument zur vorzeitigen Beendigung von Wahlperioden zu entwickeln, halte ich für falsch.

Wir alle hegen als Bürgerinnen und Bürger unseres demokratischen Staates die berechtigte Erwartung, dass sich in den von uns gewählten Parlamenten alle Parteien um eine politisch glaubwürdige Mehrheitsbildung bemühen und gegebenenfalls verlässlich ihren Regierungsauftrag erfüllen. Anderenfalls nämlich könnten wir mit unserer Wahlentscheidung als Bürgerinnen und Bürger keinen berechenbaren Regierungsauftrag erteilen. Die jeweils die Mehrheit tragenden Parteien haben die Verpflichtung, im Sinn des von uns als Bürgerinnen und Bürgern erteilten Regierungsauftrags ihre Arbeit zu tun. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages würde nur die Gelegenheit geben, vor diesem Auftrag - und sei es unter öffentlichem Druck - davon zu laufen. Das wäre in meinen Augen keine Stärkung, sondern eine Schwächung unserer Demokratie.

Initiative für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages hätte nach meiner Einschätzung weder in der CSU-Landesgruppe noch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch im gegenwärtigen Bundestag eine Chance auf Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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