(...) die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit spielt eine wichtige Rolle in der Terrorismusbekämpfung und bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die Übermittlung von Informationen unserer Partner an unsere Sicherheitsbehörden hat konkret Terroranschläge in Deutschland verhindert und bei der Befreiung von Deutschen geholfen, die im Ausland von Terrorgruppen als Geiseln genommen wurden. (...)
(...) alliierte, heute NATO-Partner Geheimdienste gilt, auch nicht im Strafrecht. (...) Bei allem verständlichen Diskussions- und Aufklärungsbedarf, der sich an die Angaben von Herrn Snowdon knüpft, sollten wir die Diskussion gerade mit unseren Partnern in den USA fair führen. (...)
(...) Die USA dürfen weder nach deutschem Recht noch nach irgendwelchen "Geheimverträgen" Kommunikation in Deutschland abhören. Seit 1968 (siehe Bulletin der Bundesregierung Nr. (...)
(...) Zwischen dem Ziel einer flächendeckenden Überwachung der eigenen Bevölkerung durch die Staatssicherheit in einem Unrechtsstaat, wie es die DDR war, und dem Zugriff auf elektronische Daten durch einen demokratischen Rechtsstaat mit dem Ziel, Gefahren für die eigene Bevölkerung abzuwehren, liegt bereits ein wesentlicher Unterschied. Weiterhin blenden diejenigen, welche unsere Nachrichtendienste leichtfertig mit der Staatssicherheit der DDR gleichsetzen, auch die unterschiedlichen Methoden der Informationserhebung völlig aus, die bei der Staatssicherheit von Manipulationen bis in persönlichste Beziehungen und gezielten psychischen Beeinträchtigungen von Menschen bis hin zu Verhören in Spezialgefängnissen unter Einsatz von physischen und psychologischen Foltermethoden reichte. (...)