(...) wie von der Bundesregierung wiederholt öffentlich dargelegt, gibt es keine Verträge mit ausländischen Staaten oder Geheimdiensten „über Freibriefe zur Spionage“. (...)
(...) Die Straftatbestände, die durch das GVVG eingeführt worden sind, haben in der Praxis eine große Bedeutung erlangt. Da wir Anschläge von vornherein verhindern und nicht nur nach ihrer Begehung, ggfs. nach dem Tod vieler Menschen, aburteilen wollen, müssen die Behörden die entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten haben, damit frühzeitig terroristische Tathandlungen erkannt und verhindert werden können. (...)
(...) Im Zentrum steht in Europa wegen des hohen ökonomischen Potenzials gerade auch die deutsche Wirtschaft. Der Spionageabwehr kommt deshalb eine wichtige Aufgabe zu, die von den zuständigen Behörden zum Schutz der Bürger und Unternehmen in Deutschland wahrgenommen wird. Allen Verdachtshinweisen wird dabei nachgegangen. (...)