(...) Mit Inkrafttreten des Artikel 10-Gesetzes im Jahr 1968 wurden zugleich alliierte Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst, wonach die drei ehemaligen Westalliierten zuvor eigene Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführen durften. Um die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen der NATO-Partnerstaaten gewährleisten zu können, sieht das Artikel 10-Gesetz seither vor, dass die zuständigen deutschen Stellen (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) auch zu deren Schutz entsprechende Maßnahmen durchführen können. (...)
(...) Das Kommunalwahlrecht ist eine Angelegenheit der Länder. Der Bundestag kann hierzu nichts beschließen und die im Bundestag vertretenen Parteien können hierzu in Koalitionsvereinbarungen nichts aufnehmen. (...)
(...) Das Flüchtlingsdrama vor Lampedusa hat uns auf schreckliche Weise vor Augen geführt, dass die Europäische Union sich stärker mit diesem Thema auseinander setzen muss. Neben der Verbesserung der Seenotrettung ist es erforderlich, die Flüchtlingssituation und die Situation in den Herkunftsländern zu verbessern. (...)
(...) der internationalen Zusammenarbeit unZusammenarbeititsbehördSicherheitsbehörden US-amerikanischen Partnern - messe ich eine ganz zentrale Bedeutung bei. (...) Vielmehr erstrecken sie sich über Kontinente und Ländergrenzen hinweg, interagieren miteinander und stellen die Sicherheitsbehörden damit vor große Herausforderungen. (...) Nur durch rechtzeitige Kenntniserlangung ist es Sicherheitsbehörden möglich, Aktionen und damit den Kausalverlauf hin zu einem Anschlag frühzeitig zu unterbrechen. (...)