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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Jens W. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Jens W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Friedrich,

im Interview mit dem Morgenmagazin im ZDF am 29.10.13 haben Sie folgendes gesagt:
"Ich habe gebeten, dass man aufhebt, die sogenannte Achtundsechziger Abkommen, die der NSA erlaubt, in Deutschland geheimdienstlich zusammen mit den Nachrichtendiensten Deutschlands tätig zu werden. Das ist geschehen, im August.".

Würden Sie mir bitte erläutern, was Sie mit diesen Achtundsechziger Abkommen gemeint haben, und ob diese Abkommen im August aufgehoben worden sind.

Oder meinten Sie vielleicht mit dem Satz "Das ist geschehen, im August." nur, dass Sie im August darum gebeten haben?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weidmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Inkrafttreten des Artikel 10-Gesetzes im Jahr 1968 wurden zugleich alliierte Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst, wonach die drei ehemaligen Westalliierten zuvor eigene Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführen durften. Um die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen der NATO-Partnerstaaten gewährleisten zu können, sieht das Artikel 10-Gesetz seither vor, dass die zuständigen deutschen Stellen (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) auch zu deren Schutz entsprechende Maßnahmen durchführen können. § 1 Abs. 1 G10; § 3 Abs. 1 Nr. 5 enthält einen speziellen Katalog von Straftaten gegen diese Truppen, die im Verdachtsfall solche Maßnahmen ermöglichen können. Die deutschen Nachrichtendienste sind hierbei selbstverständlich uneingeschränkt an deutsches Recht gebunden.

Begleitend wurden damals auf Wunsch der ehemaligen West-Alliierten USA, Großbritannien und Frankreich jeweils bilaterale Regierungsabkommen mit Verfahrensregelungen zur Zusammenarbeit geschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarungen sind im August einvernehmlich aufgehoben worden, und zwar mit USA und Großbritannien am 2. August 2013, mit Frankreich am 6. August 2013.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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