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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Matthias M. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich!
Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt Politikwissenschaftler dieses Statement abgegeben.

Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben.
http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1
Hierzu ist m.M.n. eine Novelle der Kommunalen Wahlrechte zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.

Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl mit nur 34% Wahlbeteiligung und noch laufende Wahlanfechtungen, sind Ihnen sicher teilweise bekannt.
Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten)
Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften, widersprechen den Normen zur BT-Wahl.

Wenn Unterstützerwillige, ihre Erklärung (keine Wahlentscheidung) nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus und noch dazu, nur zu bestimmten Öffnungszeiten, leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen.
Dies widerspricht m.M.n. dem Grundgesetz

Frage:
Werden Sie sich dafür mit einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung, sicher nicht nur in Sachsen, in Ihren Koalitionsverhandlungen mit aufgenommen wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Malok,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Kommunalwahlrecht ist eine Angelegenheit der Länder. Der Bundestag kann hierzu nichts beschließen und die im Bundestag vertretenen Parteien können hierzu in Koalitionsvereinbarungen nichts aufnehmen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Kathrin Haße
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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