
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Beratungsverfahren durchgesetzt, dass es neben fehlender Therapiealternativen ausreichend ist, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin entscheidet, dass die Einnahme von Cannabisprodukten medizinisch notwendig ist – der Patient also nicht „austherapiert“ sein muss. Unser Anliegen war es, den Zugang zu Cannabisprodukten für schwer Kranke zu erleichtern. Die Entscheidung, ob eine Patientin oder ein Patient mit Cannabisarzneimitteln behandelt werden kann, obliegt der Ärztin oder dem Arzt. (...)