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Hans Joachim Schabedoth
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Frage von Hanno H. •

Frage an Hans Joachim Schabedoth von Hanno H.

Sehr geehrter Herr Schabedoth

Sie entscheiden am Freitag 3.12.2015 über einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Mit der Wiener Syrien-Konferenz und der Unterstützung der Bemühungen des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura setzt sich die Bundesrepublik für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts ein. Warum werden diese durch einen Militäreinsatz unterlaufen? Sehen Sie in der geplanten Beteiligung der Bundeswehr als Kriegspartei eine Stärkung oder Schwächung der Verhandlungen?

Welche Strategien möchten Sie fördern, um die Ursachen der Gewalt und der Fluchtbewegungen zu bekämpfen? Welche Rolle spielen dabei die Luftangriffe ausländischer Streitkräfte?

Wie lässt sich ein deutscher Kriegseinsatz ohne ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begründen?

Mit freundlichen Grüßen

Hanno Heil

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heil,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 nach ausführlicher Debatte mit großer Mehrheit dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen den IS bereitzustellen.

Es ist uns in den vergangenen Jahren weder gelungen, die Etablierung des IS-Terrorregimes auf Staatsgebiet zu verhindern noch seine Ausweitung zu unterbinden und nachdem der IS nun begonnen hat, in aggressiver Weise seinen Terror in andere Staaten zu tragen, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem die internationale Staatengemeinschaft mit allen – auch militärischen – Mitteln auf ein Ende dieses Regimes und die Rückführung der Gebiete in ihre ursprünglichen Staaten hinzuwirken. Diesem gemeinsamen Ziel kann sich auch Deutschland nicht verweigern, zumal es ein klares völkerrechtliches Mandat für die gemeinsamen Aktivitäten gibt. Deutschland unterstützt Frankreich, den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird. In mittlerweile drei Resolutionen hat der VN-Sicherheitsrat festgestellt, dass der IS weltweit eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit ist - zuletzt in der Resolution 2249 vom 20. November 2015. Darin hat der Sicherheitsrat nach den Anschlägen von Paris die Staatengemeinschaft aufgerufen, alle notwendigen Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Ebenfalls nach den Anschlägen von Paris hat sich Frankreich als erster Mitgliedstaat der EU auf die Beistandsklausel in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages berufen. Wir unterstützen Frankreich, unser wichtigstes Partnerland in vielen gesamteuropäischen Fragen, dessen Unterstützung wir umgekehrt in anderen Themenbereichen erwarten.

Nichtdestotrotz kann diese militärische Beteiligung nur Teil einer großen Gesamtstrategie sein, die vor allem auf politische Lösungen abhebt. Der in Wien begonnene Prozess zur Lösung des syrischen Bürgerkriegs hat weiter oberste Priorität. Auch sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der IS wirtschaftlich isoliert wird und seine Finanzquellen versiegen. Darüber hinaus müssen wir einen angemessenen Beitrag leisten, um die humanitäre Lage in der von Bürgerkrieg und IS-Terror betroffenen Region zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Schabedoth