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Hans Joachim Schabedoth
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Frage von Ingrid L. •

Frage an Hans Joachim Schabedoth von Ingrid L. bezüglich Soziale Sicherung

In nächster Zeit steht die Abstimmung zur sog. Rentenreform an. Wie werden sie entscheiden?
Diese Reform mindert eine Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Erziehungszeiten und erzeugt gleichzeitig neue Ungerechtigkeiten bei der Rente ab 63. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden mitgerechnet, wie ist es mit den Ausbildungszeiten, werden die auch berücksichtigt? Dann haben viele bereits mit 60 die 45 Beitragsjahre erreicht. Und wie gerecht ist diese Regelung eigentlich gegenüber den Jahrgängen, die unmittelbar nach Kriegsende geboren wurden, dieses Land mit aufgebaut haben und bereits mit Abschlägen in Rente geschickt wurden - nicht immer freiwillig. Diese dürfen nun die abschlagsfreie Rente für die jetzt 63jährigen über eine niedrigere Rentenanpassung mitfinanzieren, müssen mit den Abschlägen lebenslang zurechtkommen, was vor allem den Ehepaaren die mehrere Kinder aufgezogen haben, zu schaffen machen wird. War es nicht die SPD die der Rente ab 67 zugestimmt hat und auch einführte - jetzt also diese Kehrtwende, die schlicht ungerecht ist. Die Rente verkommt zu einem Glücksspiel und die Politik ist daran schuld.
Im übrigen die Mütterrente muss aus Steuermitteln finanziert werden wie die Aufstockung zur sog. Lebensleistungsrente, denn diese sind gesellschaftliche Aufgaben und dafür ist nicht die RV zuständig sondern die Gesellschaft, der Steuerzahler, also auch Politiker und Beamte. Wie also werden sie abstimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lößl,

vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie Sich kritisch zum „Rentenpaket“ äußern. Gerne will ich Ihnen darauf antworten. Das „Rentenpaket“ wurde am 23. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Auch ich habe mich mit meinem Votum für die Schließung von Gerechtigkeitslücken in der Rente und die stärkere Anerkennung von Lebens- und Arbeitsleistungen von Millionen von Frauen und Männern ausgesprochen.

Zunächst sollte beachtet werden, dass es schon jetzt möglich ist, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Ruhestand in einen vorgezogenen Ruhestand einzutreten, allerdings nur unter Inkaufnahme von Abschlägen. Sinn des neuen Gesetzes ist es, bei 45 Beitragsjahren diesen Ruhestand jeweils zwei Jahre vor dem gesetzlichen Verrentungsalter ohne Abschläge zu ermöglichen. Um Abschlägen bei einer unfreiwilligen Frühverrentung vorzubeugen, sind u.a. Umstände wie Insolvenz oder vollständige Betriebsaufgabe des Arbeitgebers von der Regelung des „rollierenden Stichtages“ ausgenommen. Für alle nachrückenden Generationen, beginnend mit dem Jahrgang 1953, gilt, dass sie die Option gewinnen, zwei Jahre vor dem offiziellen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen. Das ist politisch auch so gewollt.

Was die Finanzierung der Mütterrente betrifft, so teile ich die Kritik. Zu beachten wäre dabei aber, dass unser Koalitionspartner darauf bestanden hat, unsere ordnungs- und fiskalpolitischen Bedenken im Interesse einer gewünschten Regierungszusammenarbeit zurückzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Schabedoth