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Hans Joachim Schabedoth
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Frage von Norbert H. •

Frage an Hans Joachim Schabedoth von Norbert H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Dr. Schabedoth,
diese Woche habe ich über einen Makler eine Wohnung gemietet und musste hierfür
2 Monatsmieten an den Makler bezahlen. Es handelt sich um eine Summe von 2.100,00€.
Der Makler hat mit Anfahrzeit etwa 45 Minuten gearbeitet.
Das ist ein SUPER Stundenlohn.
Wenn ich das richtig im Kopf habe will die Bundesregierung hier eine Änderung vornehem und zwar soll der die Maklergebühren bezahlen der den Auftrag erteilt hat.
Ist das richtig und wann kann man mit einer Änderung rechnen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Gruß
Norbert Holste

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holste,

Sie haben mich kontaktiert wegen einer Maklercourtage, die Sie für Ihre neu angemietete Wohnung bezahlen mussten. Ohne dass ich Ihren genauen Vertrag mit den Makler kenne, ist es nach bisheriger Gesetzgebung in der Tat so, dass Makler bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen dürfen. Dies ergibt je nach konkreter Leistung umgerechnet teilweise recht üppige Stundenlöhne.

Sie haben angefragt, ob es politisch Änderungen bezüglich Maklerleistungen geben wird. Zunächst erlaube ich mir den Koalitionsvertrag "Deutschlands Zukunft gestalten" zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode zu diesem Thema zu zitieren:

"Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an."

In der SPD-Bundestagsfraktion genießt das Thema Maklerprovision eine hohe Priorität. Es ist beabsichtigt, dieses Thema im ersten Halbjahr 2014 anzugehen mit einem entsprechenden Gesetzentwurf. Voraussichtlich wird dieses Thema zusammen mit dem Thema Mietpreisbremse behandelt.

Für Ihren konkreten Fall wird das neue Gesetz leider nicht mehr helfen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Schabedoth, MdB