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Hans Joachim Schabedoth
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Frage von Helmut E. •

Frage an Hans Joachim Schabedoth von Helmut E. bezüglich Verbraucherschutz

Die Frage wird durch "Verbraucherschutz" nur unzureichend kategorisiert. Der Kohlepfennig als Umlage auf den Strompreis wurde einst durch das BVG als verfassungswidrig eingestuft. Das EEG macht es ganz analog. Ich bin nicht gegen die Energiewende, doch frage ich mich, ob der Weg dahin wirklich mit der Verfassung konform ist. Die rechtliche Problematik wird in dem Artikel "Die Zukunft der EEG-Umlage – weiter auf verfassungswidrigen Wegen?" von Prof. Dr. G. Manssen ausführlich behandelt (siehe bitte unten den Link hierzu!). Als Bürger frage ich Sie, wie Sie begründen können, dass die Mehrheit der Bevölkerung inkl. aller Rentner und Leute unter der Armutsgrenze kapitalstarke Investoren, die es sich leisten können, durch die Umlage über 20 Jahre quer subventionieren? Sind politische Entscheidungen wie die der Energiewende in ihren Kostenauswirkungen denn nicht durch Steuern zu finanzieren? Dann müsste man allerdings das EEG durch völlig andere Steuerungsinstrumente zugunsten einer Energiewende ersetzen.
Jetzt können Sie als SPD-Mitglied die richtigen Weichen für die Zukunft im Koalitionsvertrag stellen. Ich wünsche Ihnen hierzu viel Energie und Erfolg.

Link zu Artikel von Prof. Manssen: https://www.dropbox.com/sh/32nwy6tgrqfojwv/5bn7oXcJN2/EEG_zukunftsfragen_2012_11_manssen.pdf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ernst,

Herr Prof. Manssen vertritt eine Mindermeinung. Der Kohlepfennig wurde seinerzeit verboten, weil er de-facto eine Steuer war - und zwar eine Zweckgebundene. Diese sind nach dem Haushaltsrecht unzulässig. Die EEG-Umlage ist so geregelt, dass diese von den Vertrieben an die Netzbetreiber in der Höhe zu entrichten ist, die die Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber überweisen. Dass sich die Vertriebe darauf verständigt haben, diese EEG-Kosten Eins-zu-Eins an die Verbraucher weiter zu geben, ist deren Entscheidung, davon steht nichts im Gesetz. Dadurch entfällt bei der Umlage auch der Wettbewerbscharakter.

Dass die EEG-Umlage so hoch aufgewachsen ist, liegt an der Untätigkeit der letzten Regierung. Das Ergebnis war, dass es in drei aufeinander folgenden Jahren zu einem enormen Aufwuchs insbesondere der Photovoltaik kam. Unter der schwarz-gelben Bundesregierung wurde zudem die Anzahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich vergrößert, weshalb die Umlage auf weniger Schultern verteilt wurde und die Strompreise dadurch für nichtbefreite Unternehmen und Bürger sich deutlich erhöhten.

Deshalb brauchen wir jetzt eine Mengensteuerung, die dazu führen soll, dass der Stromüberschuss nicht länger über die Börse verramscht. Im Koalitionsvertrag wird das leider nur angedeutet. "Daher wird die Koalition die Erneuerbaren Energien (EE) in den Strommarkt integrieren." Wir setzen uns dafür ein, dass beim Verkauf der EE-Strommengen ein höherer Börsenpreis erzielt wird, was zu einer Absenkung der EEG-Umlage führen wird. In dieser Wahlperiode werden wir die Diskussion fortsetzen, wie wir die Vermarktung des EE-Stroms kostengünstiger gestalten können.

Die vollständige Erneuerung des gesamten Erzeugungsparks wird auch immer zusätzliche Kosten beinhalten. Leider wird aber die volkwirtschaftliche Gesamtrechnung bislang nirgendwo dargelegt. Durch die EE im Stromsektor haben wir Einsparungen bei den Importen der Energierohstoffen von etwa 6 Mrd. Euro jährlich. Dadurch entstehen Arbeitsplätze mit heimischer Wertschöpfung. Wir werden damit auch unabhängiger von der Preisgestaltung der Förderländer für Gas, Kohle und Öl.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Schabedoth, MdB