Frage an Hans-Henning Adler von Friedrich Boyens, D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Adler,
am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB mit Billigung der Landesregierung Schröder einer Projektgesellschaft der Münchner Investa-Gruppe für das Grundstück Tauentzienstraße 7 b/c in Berlin einen Neubaukredit über 205 Mio. DM, dessen Rückzahlung gemäß einer Zeugenaussage des Vorstandes Schildt "konkret" in Höhe von 68 Mio. DM "gefährdet" war, so dass die Finanzierung des Neubaus folglich eine Untreue in einem besonders schweren Fall darstellte, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren androht.
1999 endete der Neubau mit einem Schaden von rund 100 Mio. DM.
Weitere Hinweise hierzu siehe auch meine Fragen unter abgeordnetenwatch an Sigmar Gabriel, Dr. Frank-Walter Steinmeier, David McAllister, Hartmut Möllring, Bernd Busemann, Stefan Wenzel, Björn Thümler, Erwin Huber.
Am 18.11.2003 wies ein Bürger in einer Petition an den Landtag (Nummer 00737/03/15) darauf hin, dass das Vermögen der NORD/LB mit der Finanzierung des Neubaus um rund 50 Mio. Euro geschädigt wurde, woraufhin der Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzende Hartmut Möllring den Vorstandsvorsitzenden Manfred Bodin (SPD) vorzeitig in den Ruhestand schickte und als Nachfolger den CDU-Mann Dr. Hannes Rehm bestellte.
Obwohl Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) seit fast 10 Jahren weiss, dass das Vermögen der Landesbank durch eine schwere Untreuehandlung um rund 50 Mio. Euro geschädigt wurde, hat er bis heute keine Schadensersatzklagen gegen die damaligen Verantwortlichen des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingereicht, so dass sich der Verdacht ergibt, dass sich Herr Möllring aufgrund dieses Unterlassens wegen schwerer Untreue strafbar gemacht hat.
Meine Frage:
Ist die LINKE bereit, unverzüglich die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu beantragen, um die schwere Veruntreuung des Vermögens der Landesbank, die Eigentum des Volkes ist, lückenlos aufzuklären?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Inh. Betten-Rutz, Berlin
hallo Herr Boyens,
ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist nicht dazu dar, strafbares Verhalten aufzuklären, das muss schon die Staatsanwaltschaft machen. Ob man im vorliegenden Fall allerdings dem Beschuldigten eine strafbare Untreue nachweisen kann, erscheint mir fraglich. Nicht jede Fehlentscheidung einer Bank hinsichtlich der Bonität eines Schuldners ist gleich strafbar. Untreue als Straftatbestand gibt es nur vorsätzlich nicht fahrlässig. Wenn Sie Indizien oder sogar Beweise dafür haben, dass bei dem von Ihnen beschriebenen Projekt der zuständige Sachbearbeiter der Bank gewusst hatte, das das Projekt finanziell in die Hose geht, dann bitte ich Sie mir diese Informationen zukommen zu lassen. Ich würde dann schon das Notwendige veranlassen.
Mit besten Grüßen Hans-Henning Adler MdL