Frage an Hans-Henning Adler von Burkhard S. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, Herr Adler,
erst der Sachverhalt - dann die Frage:
Ich gehöre zu der wachsenden Zahl derer, die ihr Einkommen aus mehr als einer Beschäftigung erzielen. Konkret: eine 22,5 Stunden versicherungsprlichtige Anstellung und ein Nebengewerbe mit verschiedenen Tätigkeiten. Die Anstellung habe ich für die Dauer eines Jahres verloren, die Nebentätigkeiten führe ich weiter aus. Nach der Arbeitslosmeldung wurde mir ALG I gewährt und über die ARGE Hife zum Lebensunterhalt.
Nun wurde mir rückwirkend der Anspruch auf ALG I aberkannt (und die geleisteten Zahlungen werden zurückgefordert), da ich mit den Nebentätigkeiten wöchentlich 15 Std. oder mehr beschäftigt gewesen bin.
Da ich dem Arbeitsmarkt über den ganzen Zeitraum uneingeschränkt zur Verfügung gestanden habe, kann ich mir nicht vorstellen, daß die konsequente Anwendung dieser 15-Stunden-Regelung durch die Agentur für Arbeit im Sinne des Gesetzgebers und auch nicht im Interesse der Steuerzahler liegt.
Die Alternative hätte ja darin bestanden, das Nebengewerbe bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort einzustellen und dafür einen höheren Aufstockungsbetrag durch die ARGE zu kassieren.
Fragen:
Ist der Politik der Irrsinn dieser Regelung eigentlich bekannt?
Wenn ja: sind bereits klärende Gerichtsverfahren anhängig?
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Schubert
Hallo Herr Schubert,
ich stimme Ihnen zu. Die Hartz-4-Gesetze sind vollkommen vermurkst. Was Ihren konkreten Fall betrifft, rate ich Ihnen in die Beratung der ALSO zu gehen oder einen Anwalt oder Anwältin aufzusuchen, um im Einzelnen anhand der Zahlen zu überprüfen, ob der Rückforderungsbescheid rechtens ist. In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Job-Center häufig fehlerhafte Bescheide erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Henning Adler