Frage an Hans-Henning Adler von Ronny Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Adler,
ich möchte bei Ihnen als zuständigem Politiker für die Sicherungsverwahrung
anfragen, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10, 2 BvR 571/10) in der JVA Celle umgesetzt wurde ?
Laut aktueller Presse, befinden sich 5 Sicherungsverwahrte in der JVA Celle im Hungerstreik. Wie befasst sich der Rechtsausschuss/Straffvollzugsauschuss mit dieser Problematik und wenn wie gehen Sie damit um?
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Zimmermann
Hallo Herr Zimmermann,
die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung wurden in Niedersachsen bislang nicht umgesetzt. Wir haben das im Landtag schon mehrfach angesprochen und werden auch an diesem Thema dran bleiben. Die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren eine Ohrfeige für Minister Busemann ("Ich lass keinen raus") und haben unserer Kritik an der Landesregierung Recht gegeben.
Die Sicherungsverwahrung wurde durch das "Gewohnheitsverbrechergesetz" der Nazis in die deutsche Rechtsordnung eingeführt. Es ist höchste Zeit diese Freiheisbeschränkung für verurteilte Straftäter, die ihre Strafe längst abgesessen habe, völlig neu zu orden, nämlich "freiheitsorientiert" wie das Bundesverfassungsgericht gesagt hat.
Mit besten Grüßen
Hans-Henning Adler