Frage an Hans-Gerd Hoffmann von Maria Guadalupe L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Wie ist Ihre Position in der Abtreibungsproblematik?
Erkennen Sie jedem Menschen in jeder Phase seines Lebens, somit auch Ungeborenen, das Recht auf Leben zu und ist dieses Ihrer Meinung nach höher zu bewerten als das ´Recht auf Selbstbestimmung der Frau´? Welche Konsequenzen hat Ihre Einstellung dazu auf Ihre Politik und konkrete Fragen wie bei der PID, der Verwendung embryonaler Stammzellen in der Forschung und dem Paragraphen §§ 218a(2) und(3) des Strafgesetzbuches? Sind Sie für eine Neufassung des Paragraphen? Sehen Sie darin einen Widerspruch zu Artikel 1 des GG " Die Würde des Menschen ist unantastbar"?
Im Falle einer positiven Beantwortung der ersten Frage: Welche Schritte erachten Sie als notwendig, um das Lebensrecht von Ungeborenen zu schützen und Schwangeren in Not zu helfen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
María G. Lentner
Sehr geehrte Frau Lentner,
herzlichen Dank für diese interessante Frage. Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen hier meine eigene Meinung wiedergebe, die ich allerdings im Falle meiner Wahl in den Bundestag umzusetzen bemüht sein werde.
Im Gegensatz zu den im Bundestag vertretenen Parteien haben die FREIEN WÄHLER in ihrer Satzung den Fraktionszwang ausgeschlossen, schon deshalb, weil das Grundgesetz einen solchen nicht vorsieht. Ein Abgeordneter der "FREIEN" WÄHLER ist also nur seinem Gewissen sowie dem geltenden Recht und Gesetz verantwortlich, eben unabhängig.
Meine Position in der Abtreibungsproblematik beginnt mit der Frage, auf welche Weise ist eine Frau schwanger geworden? War es ihr eigener Wille, mit dem Ehemann oder Freund, oder ist die Schwangerschaft gegen den Willen der Frau z.B. durch Vergewaltigung eingetreten.
Im letztgenannten schlimmeren Fall gibt es heute zum Glück "die Pille danach". Hier muss eine Frau auf jeden Fall selbst entscheiden können, ob sie ein mit Gewalt und gegen ihren Willen gezeugtes Kind austragen will oder nicht.
Ich bin überzeugt, dass es für eine Frau ohnehin moralisch aber auch mental schwierig ist, für sich zu entscheiden, ob sie ein in ihrem Körper entstehendes neues "Lebewesen" abtreiben soll oder nicht.
Ihre Kernfrage, ob ein Ungeborenes ein Recht auf Leben hat, wie es jedem Menschen in jeder Phase seines Lebens zuerkannt wird, ist in Deutschland eher ein juristisches Problem. Nach der geltenden Recht- sprechung wird ein Ungeborenes in einer sogenannten juristischen Sekunde durch die Trennung der Schnabelschnur zu einem eigenständigen Menschen. Erst von diesem Augenblick an hat das Neugeborene ein selbständiges Recht auf Leben und Unversehrtheit.
Gleichwohl ist - zumindestens für das Abtreiben eines Ungeborenen - das "Recht auf Selbstbestimmung der Frau" in der Vergangenheit sowohl vom Parlament als auch von den Kirchen erheblich eingeschränkt worden.
Eine ganz andere Sichtweise stellt sich in der Tat dar, wenn man sich fragt, wie kann ein Ungeborenes verhindern, dass ein Mensch über dessen Tod oder Leben "willkürlich" entscheiden kann, ohne dass es sich dagegen wehren kann.
Fürwahr eine recht schwierige Sichtweise, über die man trefflich diskutieren könnte.
Bei der Verwendung embryonaler Stammzellen in der Forschung besteht meines Erachtens noch wissenschaftlicher Handlungsbedarf. Langfristig betrachtet könnte ich mir vorstellen, dass hierdurch eine sinnvolle medizinische Ergänzung möglich sein kann.
Zu den genannten Paragraphen im Strafgesetzbuch kann ich mich zurzeit nicht äußern, da es mir in Schriftform nicht zugänglich ist. Deshalb ist mir auch eine Stellungnahme, ob hier ein Widerspruch zu Artikel 1 GG zu sehen ist, verwehrt.
Ich bitte hierfür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gerd Hoffmann